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Transport gefährlicher Güter unterliegt Rechtsvorschriften

Der Transport gefährlicher Güter erfolgt sowohl auf der Straße, Schiene im See- und Binnenschiffsverkehr und im Luftverkehr. Der Transport mit den einzelnen Verkehrsträgern wird durch verschiedene Rechtsvorschriften geregelt:
Straße  – GGVSE/ADR
Schiene  – GGVSE/RID
Binnenschiff  – GGVBinSch/ADN(R)
Seeschiff  – GGVSee/IMDG-Code
Luft  – ICAO-TI (IAIATA-DGR)

Ziel dieser Vorschriften ist die Abwehr von Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Umwelt, die im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern ausgehen können. Die gefährlichen Güter sind anhand ihrer Eigenschaften unter Berücksichtigung der Zuordnungskriterien in Gefahrenklassen eingeteilt.
Quelle: IHK Nord Westfalen.de

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