Transport von gefährlichen Gütern in so genannten Oktabins
Wenn es zur Verformung des Versandstückes kommen kann, dürfen Verpackungen gemäß Abschnitt 7.5.7.1 ADR nicht mit Gurten oder Bändern überspannt werden
Bei den Oktabins handelt es sich um mehreckige Verpackungen aus Pappe für die Beförderung von Granulaten, Mahl- und Schüttgut.
Im Gefahrgutbereich wird vorwiegend schäumbares Polystyrol für die Fertigung von Dämmstoffen transportiert. Hierbei handelt es sich um Gefahrgut der UN 2211, Gefahrzettelmuster 9, Verpackungsgruppe III.
Neben den umweltgefährdenden Eigenschaften, die dieses Granulat aufweist, kann es zur Bildung leichtentzündlicher Gas- Luft Gemische kommen. Die Dämpfe können in hohen Konzentrationen reizend wirken und das Nervensystem beeinflussen.
Die Polymerkügelchen werden in zusammengesetzte Verpackungen gefüllt. Als Außenverpackung wird ein Packmittel aus Pappe verwendet. Die Innenverpackung besteht aus einem Foliensack. Die Standardgröße der Oktabins beträgt 112x112x180 cm; das Füllgewicht in der Regel 1000 kg.
Der verkehrssichere Transport dieser Ladung auf der Straße ist eine Herausforderung für den Verlader.
Trotz Einsatz von Kantengleitern verformten sich die Weichverpackungen unter den Gurten
Eine formschlüssige Verstauung ist grundsätzlich nicht möglich. Zu den Seiten bestehen aufgrund der Verpackungsmaße staufreie Räume. Zudem müssen die Versandstücke aus Gründen der Lastverteilung im vorderen Bereich der Trailer einzeln hintereinander verstaut werden. Dadurch bedingt sind zu den Seiten ebenfalls Ladelücken vorhanden.
Die Hersteller der Produkte haben häufig keinen Einfluss auf den Einsatz geeigneter Beförderungsmittel (Code XL). Eine Verbindung mit den Paletten zu stabilen Ladeeinheiten ist technisch sehr aufwendig und findet ebenfalls nicht statt. Der Einsatz von RHM ist daher nicht wirkungsvoll.
Einige, insbesondere deutsche Hersteller entwickelten eine Verladeanweisung, die es ermöglichte, sämtliche Fahrzeuge unabhängig von ihrer Aufbaustabilität zu beladen. Dies wurde durch das Sektionieren der Versandstücke und das Einbringen von Zwischenwänden (Holzgestellen) erreicht. Zusätzlich wurde die Ladung durch Kopfschlingen gesichert.
Kreuzweise Zurrung, gemessene Vorspannkraft 60-90 daN pro Gurt
Dieses Verfahren ist zeitaufwendig und zudem kostenintensiver als so manche herkömmliche Sicherungsmethode.
Die Mehrzahl der Verlader greift deshalb auf die alt bewährte Methode der kraftschlüssigen Sicherung zurück, das Niederzurren.
Beschädigte Verpackung durch das Niederzurren; Gefahrgutaustritt
Dieses Verfahren ist gemäß Abschnitt 7.5.7.1 ADR jedoch nicht erlaubt.
Hiernach ist ein Überspannen der Ladung unzulässig, wenn es zu einer bleibenden Verformung des Versandstückes kommt. Da es sich bei den Oktabins nun mal um Weichverpackungen handelt, werden diese beim Niederzurren beschädigt. Das feinkörnige Ladegut verschiebt sich unter den Gurten und so lässt die Zurrkraft im Laufe der Beförderung nach.
Die Fahrer werden angewiesen, die Gurte in regelmäßigen Abständen nach zu zurren. Der Gurt oder Kantengleiter schneidet immer tiefer in die Verpackung ein und es kommt zwangsläufig zu einem Gefahrgutaustritt mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.
siehe hierzu auch einen interessanten Erfahrungsbericht:
>> Neue Möglichkeiten der Ladungssicherung
Berater im Lasiportal
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Gefahrgut + Ladungssicherung • hier zum Thema informieren:
Bericht von den 3Gela-Tagen am 25. und 26. Juli 2014 in Fulda
>> Gefahrgut und Ladungssicherung