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Transport von Gefahrgütern in geringen Mengen

Die für die Betriebe der Bauwirtschaft wichtigste Regelung ist die Kleinmengenregelung.

Für die Beförderung gefährlicher Güter bestehen zwar umfangreiche und teilweise komplizierte Vorschriften – sofern jedoch nur kleine Mengen befördert werden, können erleichternde „Freistellungsregelungen“ in Anspruch genommen werden.

Gefahrguttransporte kleiner Mengen, die Unternehmen im Rahmen ihrer Haupttätigkeit, (z.B. im Werkstattwagen) durchführen, sind von den Vorschriften des ADR weitgehend freigestellt, wenn …

Kleinmengenregeln für Beförderungen im Rahmen der Haupttätigkeit …

Quelle: BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft; bgbau-medien.de

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