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Güterverkehr Weiterbildung (BKrFQG) LKW (M/W) Modul 3

Vor dem 10.09.2009 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2014 absolviert sein (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o.g. Führerscheinklassen, die nach dem 01.09.2009 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.

 

Link zum Seminar

 

ZIELGRUPPE

(Berufs-) Kraftfahrer/innen im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

 

DAUER

7 Stunden pro Modul

 

TERMINE

Auf Anfrage

 

KOSTEN

auf Anfrage

 

INHALTE

MODUL 3 – FAHRSICHERHEIT, GEFAHRENLEHRE UND SICHERHEITSTECHNIK

  • Gefahrenpotenzial im Berufsalltag
  • Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
  • Vermeiden von Gefahrensituationen
  • Assistenzsysteme
  • Verhalten bei Not- und Zwischenfällen

 

SONSTIGES

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV).

 

HINWEISE

Fördergelder: Können unter bestimmen Voraussetzungen beantragt werden

 

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