Fachkunde Taxi- und Mietwagenverkehr
Der Marktzugang für Kraftverkehrsunternehmer ist EU-weit einheitlich geregelt (VO (EG) Nr. 1071/2009). Der Unternehmer selbst oder die Person, die für die Geschäftsführung verantwortlich ist (Verkehrsleiter), muss gegenüber der zuständigen Behörde benannt werden und fachkundig sowie persönlich zuverlässig sein. Die Fachkunde kann mit der entsprechenden Prüfung bei der IHK nachgewiesen werden. Diese Prüfung dient auch als […]