Beförderung von flüssigen Kraftstoffen für Sportboote in Privat-Pkw
Die Polizei Hamburg, WSP 032, hat im Oktober 2006 einige Informationen veröffentlicht zumTransport von flüssigen Kraftstoffen in privaten PKW. Hintergrund waren die Unsicherheitenim Zusammenhang mit dem neuen Energiesteuergesetz, das das „alte“ Mineralölsteuergesetzabgelöst hat. Hiernach ist der (steuerbegünstigten) Dieselkraftstoff für die gewerbliche Schifffahrt rot einzufärben – Sportboote dürfen diesen Kraftstoff nicht tanken. Da hiermitauch die Betankung […]








