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Umfangreiches Schulungsangebot der DEKRA-Akademie im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

1058_8_DEKRAFahrer und Unternehmer werden durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gleichermaßen vor neue Herausforderungen gestellt. Seit September 2009 reicht ein Führerschein der C-Klasse ohne Zusatzqualifikation für gewerbliche Lkw-Fahrer nicht mehr aus. Für Busfahrer (D-Klasse) gilt die entsprechende Regelung bereits seit September 2008.

Die DEKRA-Akademie hat nun für alle beteiligten Berufsgruppen ein umfangreiches Servicepaket geschnürt. Darin enthalten sind sehr flexible Schulungsformen bis hin zum Einsatz von E-Learning, die mit einem bundesweit gesicherten Qualitätsstandard von besonders zertifiziertem Trainingspersonal angeboten werden.

Zusammengestellt wurden alle Informationen, die genau sagen, welche Regelung in Betracht kommt. Für Großkunden wurden Lösungen entwickelt, die auch das Fördergeldmanagement einschließen. Denn Fördergelder im Rahmen des BAG-Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ gibt es, aber nicht alle wissen, wie und wo sie zu beantragen sind.

Hier gibt’s genaue Einzelheiten:

Alle Infos zum neuen Gesetz für Einsteiger, Fahrer und Unternehmer . . .

Hier gibt’s einenÜberblick über die Angebote der DEKRA-Akademie:

DEKRA Akademie: Qualifizierung, Schulung und Fortbildung . . .

Quelle: DEKRA Akademie GmbH / DEKRA Qualification GmbH, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart,service.akademie@dekra.com; www.dekra-akademie.de

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

DEKRA ein international tätiges Dienstleistungsunternehmen . . .

Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer . . .

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