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Aushebeln des Fahrverbots für Lkws

Diverse Tricks von Speditionen, um das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zu umgehen (Videofilm)

Lkws dürfen an Sonn- und Feiertagen auf deutschen Autobahnen bis 22 Uhr nicht fahren. Soweit die Theorie. Doch immer mehr Speditionen umgehen dieses Fahrverbot mit legalen und illegalen Tricks. Dies belegt ein Film von Kabel Eins, wo kürzlich ein Team eine Polizeikontrolle begleitet hat (Video).§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16. November 1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen ist der Lärm- und Umweltschutz und das Vermeiden vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS), unter bestimmte andere Kategorien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Diese erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind: – Karfreitag- Ostermontag- 1.Mai- Christi Himmelfahrt- Pfingstmontag- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)- Tag der deutschen Einheit- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)- 1. und 2. Weihnachtstag; Neujahrstag

Hier geht’s zum Video:

Sonntagsfahrverbot für Lkws . . .

Hier geht’s zum ganzen Text:

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot . . .

Quellen: SevenOne Intermedia GmbH, Medienallee 6, 85774 Unterföhring; MAOTEC Internetservices, GabrielAn’n Slagboom 30, 22848 Norderstedt,www.maotec.de.

Weitere Infos gibt’s im Lasiportal:

Fahrverbote für Lkws in Urlaubszeit . . .

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