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Arbeitszeitgesetz für selbstständige Berufskraftfahrer?

Trucker sollen neben den Lenkzeiten künftig auch die Arbeitszeitvorschriften beachten

Lkw-Fahrer haben viel um die Ohren – wie das Ausfüllen des Laufzettels. Nun sollen selbstständig tätige Trucker auch die Arbeitszeitvorschriften beachten (Foto: Archiv)

Lkw-Fahrer haben viel um die Ohren – wie das Ausfüllen des Laufzettels. Nun sollen selbstständig tätige Trucker auch die Arbeitszeitvorschriften beachten (Foto: Archiv)

Selbstständige Lkw-Fahrer sollen künftig außer den Lenkzeiten auch die Arbeitszeitvorschriften beachten. Das sieht ein Entwurf für ein Arbeitszeitgesetz für selbssttändige Berufskraftfahrer vor, das die Bundesregierung im Bundesrat eingebracht hat.

Danach soll die Regelarbeitszeit auf 48 Stunden pro Woche beschränkt werden. Die Arbeitszeit soll auf bis zu 60 Stunden ausgeweitet werden dürfen, wenn innerhalb von vier Monaten ein Ausgleich erfolgt. Zeiten als Beifahrer oder Bereitschaftszeiten sollen nicht hinzugerechnet werden.

Deutschland setzt damit die Vorgaben der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie für Beschäftigte im Verkehrsbereich (2002/15/EG) um, wegen deren Nichtbeachtung ihr bereits Ärger drohte. Diese Richtlinie sieht vor, dass sich selbstständige Trucker, ebenso wie ihre angestellten Kollegen, an die rechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeit halten müssen.

In der Gesetzesbegründung führt die Bundesregierung aus, dass sie die Einbeziehung von echten Selbständigen in Arbeitszeitregelungen, die über die Lenkzeiten und Ruhezeiten hinaus gehen, nicht für geboten hält. Wörtlich spricht die Bundesregierung von einem „Fremdkörper im geltenden Arbeits- und Wirtschaftsrecht“.

 

Quelle: trucker.de; Springer Fachmedien München GmbH,  Aschauer Straße 30,  81549 München

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

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