Antidröhnplatte

Bautenschutzmatten sind keine Antirutschmatten

VDI 2700 Blatt 15

VDI 2700 Blatt 14 + VDI 2700 Blatt 15

VDI 2700 Blatt 14 + VDI 2700 Blatt 15

VDI 2700 Blatt 14 + VDI 2700 Blatt 15

VDI Richtlinien legen verbindliche Mindestwerte für die Qualität von Antirutschmatten fest

Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – VDI 2700 Blatt 14 – Ermittlung von Reibbeiwerten und

VDI 2700 Blatt 15 – Rutschhemmende Materialien.

Dies bedeutet u.a., dass Antirutschmatten schlechter Qualität mit wenig Bindemittelanteil (z. B. Bautenschutzmatten) nicht mehr als „Antirutschmatte“ eingesetzt werden darf.

In der VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15 wird u. a. verbindlich vorgeschrieben:

„Zur Gewährleistung einer akzeptablen Qualität soll die Mindest-Zugfestigkeit einer Antirutschmatte aus Gummi ? M = 0,6 N/mm² nicht unterschreiten“ Die Dehnung (Reißdehnung) muss bei ARM aus Gummi mindestens 60% betragen.

Hintergrund dieser Vorgabe ist das Bestreben gewesen, eine ausreichende Qualitität sicherzustellen, die auch leicht durch die Kontrollbehörden überprüft und im Schadensfall durch die Strafverfolgungsbehörden eindeutig nachgewiesen werden kann.

Diese eindeutige Vorgabe hat erhebliche Folgen für die Einkäufer und Logistikleiter in den Unternehmen.

Die Ladungssicherung hat nach neuestem technischen Standard zu erfolgen. Richten sich die Beteiligten nicht nach diesem Standard und setzen weiterhin Antirutschmatten schlechter Qualität ein, stehen sie sofort mit einem Bein im Gefängnis.

Dies trifft auch auf den Lieferanten zu, wenn er seine Abnehmer bewusst mit einer „Magerqualität“ wie Bautenschutzmatten beliefert. Sobald ein schwerer oder gar tödlicher Unfall passiert, wird Polizei und Staatsanwalt die Antirutschmatten sicherstellen, untersuchen lassen und die Lieferkette bis zum Hersteller zurückverfolgen können.

Die genaue Bezeichnung nach der VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15 lautet „Anti-Rutsch-Matten mit Hohlraumanteil“. Diese Art der rutschhemmenden Materialien (RHM) ist die meist gebrauchten und eine sehr preisgünstige Antirutschmatte, die in der Ladungssicherung in Millionen Stückzahlen eingesetzt wird. Sie besteht aus Polyurethan gebundenem Gummigranulat und hat sehr hohe Sicherheitsreserven auch bei wechselnden Temperaturen. Die Mehrwegverwendung ist bis zur Ablegereife möglich. Das Grundmaterial Gummigranulat wird überwiegend aus Altreifen gewonnen.

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte