Bei richtiger Ladung nichts mehr zu verdienen?
58 Lastwagen durften nicht weiterfahren
Knapp 1000 Lastwagen überprüfte die osthessische Polizei, die sich in den vergangenen Wochen schwerpunktmäßig um Ladung und Überladung kümmerte.
Dabei gab es mehr als 500 Beanstandungen, 88 Verstöße davon entfielen auf den Bereich Ladungssicherung, 58 davon waren so gravierend, dass die Weiterfahrt verboten wurde, teilt das Polizeipräsidium Osthessen nach Abschluss der Aktion mit.
In 33 Fällen wurden sogenannte Verfallverfahren mit einem Gesamtbetrag von knapp 88 000 Euro eingeleitet.
Das bedeutet: Der mögliche Gewinn, den Speditionen durch Überladung erwirtschaftet hätten, in diesen Fällen eben fast 88 000 Euro, wurde eingezogen. Herausragend sei dabei ein Verfahren der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld, bei dem an einem Vormittag sechs Fahrzeuge eines niederländischen Unternehmens gestoppt wurden.
Federführend lag die Koordination der Maßnahmen zum Thema Ladung beim Regionalen Verkehrsdienst Vogelsberg. Die warf ein besonderes Augenmerk auf Holztransporter, deren Anteil durch zwei Rohholz verarbeitende Industriebetriebe im Bereich Lauterbach überdurchschnittlich hoch ist, wie im Polizeibericht erläutert wird.
Die Aussage, dass beim Holztransport die gesetzlich zulässigen Höchstgewichte in der Regel beachtet werden, weil der Anteil der Überladung nicht vergütet werde, „wurde durch die Kontrollpraxis widerlegt“, so die Polizei weiter. „Fahrer räumen bei Kontrollen zwischenzeitlich ein, dass im Holztransportgewerbe nur etwas zu verdienen sei, wenn man überladen fahre.
Der Kontrolldruck wirkt sich sichtlich auf die transportierten Mengen aus“, so die Polizei weiter. „Die Kontrollergebnisse belegen nachhaltig, dass Lkw-Kontrollen der Polizei ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellen“, betont der Leiter der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste, Polizeioberrat Herbert Bensing.
Den Originalbericht finden Sie hier:
Bei richtiger Ladung nichts mehr zu verdienen? …
Quelle: Gießener Anzeiger Verlags GmbH & Co KG, www.kreis-anzeiger.de