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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ab 10. September 2009

Die Neureglung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes tritt ab 10. September in Kraft/Mehr Bürokratie und Kosten?

Ab dem 10. September ist es soweit, denn dann tritt das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft. Mit der Neuregelung hat sich die „DeutscheHandwerksZeitung“ befasst und fragt, ob das neue Gesetz auch mehr Bürokratie und Kosten für das Handwerk bedeutet?

Das Gesetz regelt Qualifizierungspflichten für Fahrer, die gewerbliche Personen- oder Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen durchführen. Für Kraftfahrer im Personenverkehr wird das Gesetz bereits seit September 2008 angewandt, sofern insgesamt mindestens neun Personen transportiert werden.

Für den gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind ab dem 10. September 2009 besondere Qualifizierungen nachzuweisen: Das Wissen über Sicherheitsstandards, gesetzliche Regelungen wie die Ladungssicherung und umweltschonende Fahrweisen soll bei den Fahrern gesichert beziehungsweise gesteigert werden.

Den vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen:

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – Mehr Bürokratie für das Handwerk? . . .

Quelle: DeutscheHandwerksZeitung, Hans Holzmann Verlag GmbH und Co KG, Postfach 1342, 86816 Bad Wörishofen

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Berufskraftfahrer müssen sich weiter qualifizieren . . .

Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer . . .

Berufskraftfahrer ein Job mit Chancen . . .

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