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Bildungsprämie fördert auch Ladungssicherung

Förderung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Zuschüsse GeldGefördert werden z.B. obligatorische Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV), sofern der Arbeitgeber diese nicht übernehmen muss. Ebenfalls förderfähig sind Qualifikationen zum Gefahrenguttransport und Berechtigungsnachweise für Baumaschinen wie Bagger, Flurförderfahrzeuge und Krane. Die Bildungsprämie wurde eingeführt, damit mehr Menschen durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Ein¬kommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne Weiteres tragen konnten. Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten: Dem Prämiengutschein und dem Bildungssparen. Einen Prämiengutschein können Erwerbstätige erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25 600 Euro (oder 51 200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Wichtig: Ein Prämiengutschein kann nicht für eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch genommen werden, wenn diese bereits durch andere Förderungen bezuschusst wird. Ausgeschlossen von der Förderung im Rahmen der Bildungsprämie sind auch alle innerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen (Inhouse-Schulungen).

Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Entweder über den nachstehenden Link oder per Telefonhotline: 0800 2623 000.

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• Bringen Sie zum Beratungsgespräch alle wichtigen Unterlagen mit(Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung und, sollten Sie kein EU-Bürger sein, eine gültige Aufenthaltserlaubnis).

• Zur Vorbereitung auf den Termin überlegen Sie bitte, welche Weiterbildung Sie machen möchten.

Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden! Informieren Sie sich näher über Infoseite und Video des Bundesministerium für Bildung und Forschung unter folgendem Link:

Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Lebenslanges Lernen, Hannoversche Straße 28-30, D-10115 Berlin, Telefon: +49 (0)30/ 1857-0; E-Mail: information@bmbf.bund.de; Internet: http://www.bmbf.de und Projektträger im DLR, Service- und Programmstelle „Bildungsprämie“, AE 51 -Lebenslanges Lernen, Dr. Astrid Fischer, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn, Telefon: 0228 / 3821-600, Telefax: 0228 / 3821-604, E-Mail: bildungspraemie@dlr.de

Siehe auch die Info Links im Lasiportal unter:

Weitere Fördermaßnahmen für Ladungssicherung …

De-minimis-Gelder bleiben liegen …

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