Antidröhnplatte

Defekter Dieseltank neben Lebensmitteln

Verstöße gegen Ladungssicherung kosten hohe Bußgelder/Erschreckendes Beispiel aus Rosbach

Polizei HessenMangelnde Ladungssicherung ist ebenso wie Verstöße bei Gefahrgut-, Tier- oder Lebensmitteltransporte, gegen die Sozialvorschriften, gegen die Straßenverkehrs- oder die zulassungsordnung im internationalen undnationalen Speditionsgewerbe an der Tagesordnung.

Die Bandbreite der Vorschriften und Maßnahmen, die Polizisten bei ihrem täglichen Einschreiten zu bedenken haben, ist groß. Dies verdeutlicht auch folgender Fall:

Eine Streife der Polizeistation Friedberg musste nach Rosbach zu einem Verteilungslager fahren. Dort stand ein Sattelzug mit niederländischen Kennzeichen vor einer Laderampe und hatte bereits zwei Paletten Frischobst (1.500 kg) angeliefert.

Beim Abladen war den Firmenbediensteten aufgefallen, dass auch ein 1.000 Liter Tank, teilvoll mit Dieselöl, auf der Ladefläche stand. Daraufhin verweigerte die Firma die Annahme des Obstes und verständigte die Feuerwehr. Aus dem linken ca. 600 Liter fassenden Dieseltank der Zugmaschine lief aus einem Leck Dieselöl aus.

Am frühen Morgen hatte sich der türkisch stämmige Fahrer auf einem ähnlichen Verteillager einer Handelskette an einer kleinen Mauer den linken Tank der Zugmaschine aufgerissen. Die Feuerwehr hatte die noch vorhandenen etwa 600 Liter Dieselöl aus dem lecken Fahrzeugtank in einen IBC-Behälter gepumpt. Wer den Behälter später auf die Ladefläche des Sattelaufliegers zu dem Frischobst stellte, blieb unklar. Man hatte dem Fahrer das Aufsuchen einer Werkstatt aufgetragen.

Dennoch hatte er das Leck des Tanks mit einem geschnitzten Holzstiel und einer Dichtmasse notdürftig zu schließen versucht und mit seinem Sattelzug die Fahrt nach Rosbach angetreten. Der defekte der beiden Fahrzeugtanks beinhaltete noch eine geringe Restmenge Diesel. Auf der Ladefläche befanden sich sowohl das zuvor umgepumpte Dieselöl, als auch die Frischobst-Lebensmittel, die er nun anliefern wollte – vergeblich, denn hier wurden Feuerwehr und Polizei verständigt.

Der Fahrer wurde angewiesen, das Frischobst einem niederländischen Veterinäramt vorzuführen und gegebenenfalls fachmännisch zu entsorgen. Für den Zusammenladeverstoß wurde von ihm eine Sicherheitsleistung von 1.220 Euro erhoben. Damit aber nicht genug: Den Fahrer und auch den Disponenten der Spedition erwarten je ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die Fahrpersonalverordnung, da die Lenkzeiten erheblich überschritten waren.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen; presseportal.de/polizeipresse

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte