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Digitales Kontrollgerät

Absage für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen

Digitales Kontrollgerät zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten

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Die EU-Verkehrsminister haben dem Vorschlag der EU-Kommission zur verpflichtenden Einführung von digitalen Tachometern für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen eine klare Absage erteilt. In Kompromissverhandlungen mit dem EU-Parlament muss jetzt der endgültige Gesetzestext gefunden werden.

Anders als die EU-Abgeordneten wollen die Minister die Tachografenpflicht nicht auf Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen ausweiten. Sie soll weiterhin erst für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gelten.
Ausgenommen von der Tachografenpflicht sollen auch die Fahrzeuge aller nicht hauptberuflichen Fahrer sein, die sich höchstens bis zu 100 Kilometer vom Unternehmenssitz fortbewegen. Bislang gilt hier eine Höchstgrenze von 50 Kilometern.

Außerdem sprachen sich die Minister der EU-Mitgliedstaaten gegen eine Zusammenlegung von Fahrerkarte und Führerschein in einem Mikro-Chip aus. Das hatte die EU-Kommission gefordert.

Pflicht für Digitalen Tachografen . . .
Quelle: Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

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