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Fahrlässiges Verhalten bei Ladungssicherung kann teuer werden

Finanzielle Folgen mangelnder Ladungssicherung / Hinweise der Polizei

Fahrlässigkeiten bei der Ladungssicherung können teuer werden. Ein Beispiel brachte vor kurzem das „Bernburger Online Journal“, nachdem sich im Verbreitungsgebiet wieder ein

Fahrlässigkeiten bei der Ladungssicherung

Fahrlässigkeiten bei der Ladungssicherung

Verkehrsunfall infolge mangelnder Ladungssicherung ereignet hatte. Ein mit Splitt beladener Lkw verlor  seine Ladung und beschädigte Lack und Frontscheibe eines nachfolgenden Autos.

Doch was muss ein Lkw-Fahrer eigentlich bei der Sicherung loser Ladung beachten? Darüber hat das „Bernburger Online Journal“ mit dem Sprecher des Polizeireviers Salzlandkreis, Marco Kopitz gesprochen.

Demnach muss nach § 22 der Straßenverkehrsordnung Ladung unter anderem so gesichert werden, dass sie nicht herunterfallen kann. „Schüttgüter wie Kies, Sand, aber auch gebündeltes Papier, welche auf Lastkraftwagen befördert werden, sind in der Regel dann verkehrssicher verstaut, wenn durch überhöhte Bordwände, Planen oder ähnliche Mittel sichergestellt ist, dass keine, auch nur unwesentlichen Teile der Ladung herabfallen können,“ so Kopitz.

Die Polizei kontrolliert die Einhaltung dieser Ladungssicherungsvorschriften regelmäßig. Bei Verstößen drohen Geldbußen zwischen 50 und 100 Euro sowie Punkte in Flensburg.

Doch was ist zu tun, wenn tatsächlich das eigene Auto von herab fallender Ladung beschädigt wird? „Die durch herab fallende Ladung geschädigten Kraftfahrzeugführer sollten sich in jedem Fall das Kennzeichen der Verursachers aufschreiben, da dieses für eine ordnungsgemäße Schadensregulierung notwendig ist. Eine zeitnahe Unfallaufnahme durch die Polizei ist sinnvoll, da sie meist auch durch die Versicherungen gefordert wird,“ so der Sprecher weiter.

Quelle: Bernburger Online Journal; Hohe Straße 18, 06406 Bernburg (Saale)

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

Ladefläche ungenügend gesichert: Lkw-Fahrer haftet  . . .

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