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Feinstaubplakette und Umweltzonen

Pkw und Lkw müssen mit Plakette gekennzeichnet sein

Die amtlichen Verkehrszeichen `Umweltzone` mit dem Zusatz der Gültigkeit der Feinstaubplakette

Die amtlichen Verkehrszeichen `Umweltzone` mit dem Zusatz der Gültigkeit der Feinstaubplakette

Die EU zwang zum Handeln: Das Befahren besonders abgasbelasteter Zonen bleibt Pkws und Lkws mit schlechteren Abgas-Standards verwehrt. Aufgrund der bestehenden Bundesverordnung – VO zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen – richten die Städte und Kommunen individuell sogenannte Umweltzonen ein. Aktuellste Informationen sind in der Regel bei dem jeweiligen Umweltreferat der Stadt zu erhalten.

Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf der Innenseite der Windschutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der sogenannten Kennzeichnungsverordnung geregelt. Die Plakette ist in allen Umweltzonen Deutschlands gültig.

Die Plaketten sind bei den Zulassungsbehörden sowie den zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen, also technischen Überwachungsvereinen (z.B. Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV) und in über 30.000 Werkstätten für ca. fünf bis zehn Euro erhältlich.

Bußgeld

Wer ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wichtig: Es besteht keine generelle Plakettenpflicht. Nur wer tatsächlich in einer »Umweltzone« fahren will, benötigt den Aufkleber.

>> Umweltzone/Umweltplakette

>> Umweltzonen – Tabelle

Quelle: BMU – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Umweltbundesamt)

 

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