Gefahrgutkennzeichnung an Ladeeinheiten im Kombinierten Verkehr
Gefahrgutkennzeichnungen sollten so angebracht werden, dass sie sich bei einem Transport nicht lösen können
Gefahrgutkennzeichnungen müssen an allen Arten von Ladeeinheiten so befestigt werden, dass sie sich während des Transports, sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene, nicht von den Ladeeinheiten lösen können. Darauf weist das Unternehmen Kombiverkehr hin.
Aus aktuellem Anlass wird empfohlen, zudem die Kennzeichnungen von Ladeeinheiten mit Planen an der Ladebordwand anzubringen. Dort kann beim Befestigen der Kennzeichnungen mehr Druck ausgeübt und damit eine längere Haltbarkeit erreicht werden.
Darüber hinaus besteht nicht das Risiko, dass sich durch das Flattern der Plane, wenn diese nicht straff gespannt ist, die Kennzeichnung lösen kann oder beschädigt wird.
Weitere Informationen zu dieser Problematik erhalten Sie bei: Kombiverkehr, Produktion, Gefahrgut und Abfalltransporte, Ullrich Lück, Tel. (040) 30 70 59 60, Fax (040) 30 70 59 69 oder per e-Mail: ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
Den Originaltext können Sie hier nachlesen:
Gefahrgutkennzeichnung an Ladeeinheiten im Kombinierten Verkehr . . .
Quellen: Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH und Co KG, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main; WEKA Media GmbH und Co. KG, Römerstraße 4, 86438 Kissing
Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s zudem im Lasiportal:
Gefahrgut war nicht gekennzeichnet . . .