Gefahrgutregeln auf aktuellem Stand
Verband der Chemischen Industrie hat Regelwerkeüberarbeitet und aktualisiert / Für Transporte in Pkws und Kombis
Gefahrgut-Regelwerke sind oft ein „Buch mit sieben Siegeln“. Ihre ständige Weiterentwicklung trägt dem technischen Fortschritt, neuen Erkenntnissen und veränderten politischen Anforderungen Rechnung. Für den Anwender ist es jedoch nicht ganz einfach, immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Um seinen Mitgliedsunternehmen die Anwendung der komplexen Gefahrgutvorschriften in der Praxis zu erleichtern, hat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) verschiedene Leitfäden und Leitlinien erstellt. Einige davon wurden durch Expertengruppen überarbeitet und aktualisiert.
So wurde die Leitlinie „Einstufung umweltgefährdender Stoffe, Lösungen und Gemische (aquatische Umwelt) in den Gefahrgutvorschriften“ auf den neuesten Stand gebracht.
Auch wer nur gelegentlich Gefahrgut im Personenkraftwagen (Pkw) oder im Kombi befördert, muss die Transportvorschriften beachten. Der Leitfaden „Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi“ liegt nun in einer aktualisierten Version vor.
Er soll helfen, Transporte von gefährlichen Gütern noch sicherer zu machen und mögliche Informationsdefizite abzubauen. Um größere Transportmittel geht es in der Leitlinie „Lkw-Kontrolle“, die ebenfalls aktualisiert worden ist. Sie bietet eine Hilfestellung für die Kontrolle von Fahrzeugen und Fahrzeugführern vor oder bei derBeladung nach GGVSEB/ADR.
>> Gefahrgut-Recht / Vorschriften-Straße
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, D-10115 Berlin
Weitere Infos zur Thematik gibt’s im Lasiportal: