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Grobe Verstöße gegen Ladungssicherungsregeln

Ernüchternde Kontrollbilanz der Polizeidirektion Lüneburg / Hohe Gefährdung des Straßenverkehrs

In diesem Falle standen die Paletten mit den Feuerwerkskörpern einfach lose und ungesichert auf der Ladefläche des Lkws (Foto: PD Lüneburg)

In diesem Falle standen die Paletten mit den Feuerwerkskörpern einfach lose und ungesichert auf der Ladefläche des Lkws (Foto: PD Lüneburg)

Die guten Vorsätze scheinen bei etlichen Speditionen im neuen Jahr schnell auf der Strecke geblieben zu sein. Dies mussten Beamte der Regionalen Kontrollgruppe Lüneburg erkennen, die sehr viele grobe Verstöße besonders auch gegen die Vorschriften der Ladungssicherung registrieren mussten. Daher soll es weitere Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs geben.

Diesmal lag der Schwerpunkt in der Kontrolle von Feuerwerksrücktransporten.  Problematisch hierbei ist, dass die ursprünglichen Gebinde nicht mehr vollständig erhalten sind, sondern kleinere und größere Restmengen von nicht verkauftem Feuerwerk einfach in Kartons zusammengepackt und zum Hersteller zurückgeschickt werden.

Zusätzlich sind dann häufig noch die Gebinde nicht ordentlich im Lkw gesichert, so dass sie einfach im Lastwagen umherrutschen können. Dies bedeutet ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial im Straßenverkehr.

So kontrollierten die Beamten den Lkw eines großen Discounters, auf dem die Paletten mit den Feuerwerkskartons einfach lose auf der Ladefläche standen. Zudem waren die Kartons nicht ordentlich verschlossen. Hier wurde die Weiterfahrt untersagt, zudem wurden gegen den Fahrzeugführer, den Absender und den Verpacker Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Und obwohl ein 7.5-Tonner mit 4 to leicht entzündlicher Druckfarbe beladen war, fehlten die vorgeschriebenen Warntafeln, um das Fahrzeug bereits von außen als Gefahrgut-Lkw kenntlich zu machen. Zudem war die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert, der Termin für die letzte Hauptuntersuchung war deutlich überzogen, die Auspuffanlage war nicht mehr dicht und die Laderampe, die eigentlich alle zwei Jahre geprüft werden muss, hatte im Jahr 2002 ihren letzten Prüfstempel erhalten. Fast schon überraschend, dass die Hebebühne überhaupt noch auf und ab fuhr.

Quelle: Polizeidirektion Lüneburg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Auf der Hude 2,  21339 Lüneburg, presseportal.de/polizeipresse

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Fahrlässiger Umgang mit Gefahrgut . . .

Bordbuch mit zahlreichen Infos für Gefahrgut-Fahrer . . .

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