Handy am Lenkrad – Verkehrssicherheit hat Vorrang
Hohe Dunkelziffer bei schweren Verkehrsunfällen
Unermüdlich kämpfen Verkehrsverbände, Medien und Polizei um die ständig wachsende Verkehrsgefahr „Handy am Steuer“ !
Während bei den offenen und verdeckt durchgeführten Verkehrskontrollen bei den Polizeibeamten eher Frust vorherrscht ob der vielschichtigen Ausreden der Fahrer, so ist im täglichen Verkehrsgeschehen festzustellen, dass die Verkehrsmoral in Sachen „Handy telefonieren am Steuer“ in jüngster Zeit kontinuierlich gesunken ist. Das betrifft Lkw-Fahrer wie Pkw-Fahrer, Radfahrer und auch Fußgänger.
Dass das kein Bagatellverstoß ist, sieht auch der Gesetzgeber so:
- 23 StVO (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Seit dem 01. Mai 2014 ist der neue Bußgeldkatalog der StVO gültig. Mittlerweile ist die Nutzung des Handys am Steuer fast in ganz Europa verboten. In den EU-Ländern sind laut ADAC für den blanken Verstoß Bußgelder zwischen 20 Euro in Österreich und 150 Euro in Griechenland fällig. Hier reicht nicht nur das Antreffen auf frischer Tat (beispielsweise bei einer Kontrolle), auch das „Gesehen werden“ führt schon zur Bestrafung.
Nach einer Anzeige durch die Polizei erhält der Halter des Fahrzeugs (Lkw, Pkw) die Anhörung bzw. den Bußgeldbescheid nach Hause geliefert. Hierbei spielt es allerdings keine Rolle, ob das Handy am Ohr war. In Deutschland reicht es vollkommen aus, das Handy in der Hand zu haben – was viele Fahrer nicht wissen – so dass auch das Lesen und Verschicken von Nachrichten oder das Surfen im Internet mit dem Handy verboten ist.
Vor diesem Hintergrund startete die Polizei in Münster eine Schwerpunktaktion, wobei das Aufzeigen der Gefahren und die Aufklärung im Vordergrund standen. Die Münsteraner Polizei sagt:
Das Mobiltelefon ist heute ein ständiger Wegbegleiter in allen Lebenslagen. Dabei wird die Gefahr der Ablenkung oft unterschätzt. Verkehrsexperten warnen davor, dass bei jedem zehnten Verkehrsunfall mit Verletzten das Smartphone eine ausschlaggebende Rolle spielt.
Im Jahr 2015 verursachten allein im Stadtgebiet Münster 261 Verkehrsteilnehmer Unfälle durch Unachtsamkeit. Dabei wurden vier Personen getötet und 290 Personen verletzt. Es ist davon auszugehen, dass ein Anteil dieser auf die Benutzung des Mobiltelefons zurückzuführen ist. Bereits in diesem Jahr stellten Beamte nach Verkehrsunfällen 18 Handys nach Unfällen im Stadtgebiet und auf den Autobahnen rund um Münster sicher. Das sind alarmierende Zahlen, die jeden Verkehrsteilnehmer nachdenklich stimmen sollten.
Was sagt der Bußgeldkatalag zum blanken Handyverstoß (gültig seit Mai 2014) ?
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Bei Benutzung eines Autotelefons oder Handys als Kfz-Führer | 1 Punkt | 60 Euro |
Bei Benutzung eines Handys als Radfahrer | 25 Euro |
>> Handy am Steuer
Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik, Berlin
>> Handynutzung im Straßenverkehr
Quelle: Polizei Münster
>> Bußgeld bei Handy am Steuer
Quelle: Lasiportal
>> Newsletter – Münsteraner Polizei startet Präventionskampagne
Quelle: Polizei Münster