Hohe Geldbuße wegen langer Mängelliste
Gefahrguttransporter war nicht als solcher gekennzeichnet und wies unter anderem erhebliche Mängel bei der Ladungssicherung auf
Mehrere tausend Euro dürfte nach Polizeiangaben die zu erwartende Geldbuße für die Verantwortlichen einer Bottroper Spedition betragen. Der Grund: Erhebliche Mängel, unter anderem bei der Ladungssicherung, eines Lkws, der Gefahrgut transportierte.
Die Polizei hatte Kenntnis von einem mangelhaften Transporter einer Bottroper Spedition bekommen. Bei der Kontrolle des mit 2000 Kilogramm Flusssäure beladenen Lkws wurden dann erhebliche Mängel festgestellt.
Obwohl es sich um einen Gefahrguttransport handelte, war dieser nicht als solcher deklariert worden. Mängel stellten die Beamten auch bei der Ladungssicherung fest.
Mitzuführende Beförderungspapiere konnte der Fahrer nicht vorlegen. Eine Schutzausrüstung, wie sie speziell für diesen Gefahrguttransport notwendig gewesen wäre, war ebenfalls nicht vorhanden.
Der 43-jährige Fahrer war zudem nicht im Besitz eines gültigen „Gefahrgutführerscheins“. Seine vorgelegte Bescheinigung war bereits seit dem Juli 2009 ungültig. Nach der Kontrolle konnte das Fahrzeug an seinem Bestimmungsort ordnungsgemäß entladen werden und anschließend seine Tour fortsetzen.
Quelle: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde, Pressestelle, Jülicher Landstraße 178, 41464 Neuss
Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:
Gefahrguttransporte sicherer machen . . .