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Immer wieder: Mangelnde Ladungssicherung Klein-Lkws

Oftmals werden Gegenstände ohne jegliche Ladungssicherung auf der Ladefläche transportiert / Bußgelder drohen

Ein Beispiel für mangelhafte Ladungssicherung (Foto: Archiv)

Ein Beispiel für mangelhafte Ladungssicherung (Foto: Archiv)

Empfindliche Bußgelder können erhoben werden, wenn – selbst bei einem Klein-Lkw – auf die Ladungssicherung verzichtet wird.

So kürzlich bei einem Handwerker, der auf der Ladefläche seines Geschäftstransporters Schubkarre, Kanister und sogar einen schweren Rüttler ohne jegliche Ladungssicherung transportierte.

Bezeichnend in solchen Fällen ist immer wieder, dass die erforderlichen Zurrgurte und Sicherungsseile meist mitgeführt, aber nicht benutzt werden.

Überhaupt sind Besen, Schubkarren, Kanister, Eimer und allerlei andere Gegenstände für die Polizei sozusagen schon „gute Bekannte“, welche immer wieder auf den Straßen liegen und akute Gefahr für die Verkehrsteilnehmer bedeuten.

In den meisten Fällen stammen diese Gegenstände von schlecht gesicherten Ladeflächen kleinerer Lkws. Dass man “ja nicht schnell fahre“, oder „die Ladung zu schwer zum Herabfallen“ sei, hört die Polizei von den Verantwortlichen immer wieder. Als Ausrede kann die Polizei dies jedoch aufgrund ihrer breiten Erfahrung solcher Fälle nicht gelten lassen.

Auch schwerste Gegenstände rutschen; auch bei langsamer Fahrt kann etwas von der Ladefläche fallen. Und wenn man noch so vorsichtig und langsam unterwegs ist, kann man dennoch unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, in dessen Verlauf diese Gegenstände zu gefährlichen Geschossen werden.

Den ausführlichen Text lesen Sie hier:

Auf Fahrzeug-Ladefläche verschiedene Dinge ohne jegliche Ladungssicherung transportiert . . .

Quelle: RegioTrends e.K.  –   Reinhard Laniot, Kollmarsreuter Straße 79,  79312 Emmendingen

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

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