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Ladung mangelhaft gesichert und erheblicher Alkoholeinfluss

Ermittlungsverfahren gegen 45-Jährigen: Mangelnde Ladungssicherung und Fahren unter Alkoholeinfluss

Polizei Schleswig-HolsteinMangelnde Ladungssicherung und Fahren unter Alkoholeinfluss – unter diesen Voraussetzungen gefährdet man schnell den Straßenverkehr und somit sich und andere Menschen. Bei einem 45-Jährigen aus Elmshorn hat dies ein Ermittlungsverfahren zur Folge.

Der 45-Jährige war mit seinem Kleintransporter samt Anhänger in Bad Bramstedt unterwegs. Beim Abbiegen verrutschte seine Ladung (unter anderem Kupferfallrohre und Kupferdachrinnen), so dass der Anhänger auf die Seite kippte. Offenbar waren die Zurrgurte nicht ausreichend fest gezogen worden.

Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei nicht nur die mangelnde Ladungssicherung fest, sondern auch den offenbar vorherigen Alkoholgenuss des Fahrers. Ein entsprechend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,58 Promille, so dass dem 45-Jährigen eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt wurde.

Den Originalbericht finden Sie hier:

Mangelnde Ladungssicherung und 1,58 Promille führten zu Unfall . . .

Quelle: Polizeidirektion Bad Segeberg – Pressestelle -, Dorfstraße 16-18, 23795 Bad Segeberg

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Leichtsinniger Transport in Klein-Lkw . . .

Kleintransporter im Fokus . . .

Kleintransporter: Problemfall und/oder Verkehrsrisiko . . .

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