Ladungssicherung bei Holz-Lkw
Polizeikontrolle deckte schlimme Versäumnisse bezüglich Ladungssicherung auf / Bußgeld und Punkte Mangelnde Ladungssicherung ist sowohl für das verantwortliche Transportunternehmen als auch für den zuständigen Lkw-Fahrer kein Kavaliersdelikt. Dies wurde sehr deutlich bei einer Polizeikontrolle am 16. Januar 2009 auf der Bundesstraße 229.Dort kontrollierte der Verkehrsdienst einen aus Lüdenscheid kommend und nach Arnsberg fahrenden Holz-Lkw mit Anhänger. Das Fahrzeug war mit Vier-Meter-Baumstämmen beladen und mit 42 Tonnen Gesamtgewicht zu schwer (zulässig 40 t).Zu bemängeln war aber hauptsächlich die Ladungssicherung. Hier waren bei dem Lkw und dem Anhänger keine Steg- beziehungsweise Keilleisten auf den Fahrzeugböden vorhanden, um die Ladung überhaupt sichern zu können. Auch gab es zu wenig Zurrgurte. Die Weiterfahrt wurde untersagt; es musste ein Umladefahrzeug angefordert werden. Den 50-jährigen Fahrer erwartet ein nun Bußgeld in Höhe von rund 140 Euro und drei Punkte in Flensburg; das Unternehmen muss ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von etwa 230 Euro und drei Punkten in Flensburgrechnen.
Quelle: news aktuell GmbH;presseportal.de
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