Ladungssicherung im Unterricht
Berufsschüler aus Trier nahmen an polizeilicher Kontrolle des Schwerlastverkehrs teil/Verstöße gegen Ladungssicherung in der Praxis
Das Spektrum einer Kontrolle des Schwerlastverkehrs ist breit gefächert. Es reicht von der Überprüfung der Lenkzeiten und Ruhezeiten, der Einhaltung der Sozialvorschriften über die Ladungssicherung bis zur Beachtung der Gefahrgutvorschriften und der Kontrolle der Fahrzeuginsassen.
Im Rahmen des Berufsschulunterrichts hatten angehende Kaufleute für Speditionsdienstleistungen und Logistikdienstleistungen der Berufsbildenden Schule für Wirtschaft Trier nun Gelegenheit, an einer von der Polizeiinspektion Trier durchgeführten Kontrolle des Schwerlastverkehrs teilzunehmen.
An dieserÜberprüfung waren neben den spezialisierten Polizeibeamten auch Beamte der Bundespolizei, des Zolls und des Bundesarbeitsgerichts beteiligt. Die Auszubildenden konnten jeweils in kleinen Gruppen den kontrollierenden Beamten bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen.
Die angehenden Kaufleute erfuhren, worauf bei den Lkw-Kontrollen besonders geachtet wird. So konnten anhand praktischer Beispiele Verstöße zum Beispiel gegen die Ladungssicherung, das zulässige Gesamtgewicht und die Lenkzeiten und Ruhezeiten erläutert werden.
Es wurde auch deutlich, welche modernen technischen Hilfsmittel den Polizeibeamten zur Verfügung stehen.
Hier können Sie den vollständigen Text nachlesen:
Den Unterricht auf die Straße verlegt . . .
Quelle: volksfreund.de, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 8, 54294 Trier; redaktion@volksfreund,.de
Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:
Ladungssicherung und Polizeikontrollen (Videofilm) . . .
Straßenkontrollen; das Bundesamt für Güterverkehr informiert . . .