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Ladungssicherung immer und überall

Aktueller Beitrag des Aid-Infodienstes Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz zur Thematik Ladungssicherung

Landwirtschaftliche Fahrzeuge im StraßenverkehrBei landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Transporten muss die Ladung immer undüberall gesichert werden. Dies gilt sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch im nicht-öffentlichen Bereich. Darauf verweist in einem aktuellen Beitrag der aid-Infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz.

Denn im Unterschied zu Straßenverkehrsregelungen gelten die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften auch auf dem Feld und dem Betriebsgelände. Verantwortlich für die Ladungssicherung sind der Fahrer, der Halter und der Verlader.

Eine Möglichkeit der Ladungssicherung ist der Formschluss. Dies sei in den meisten Fällen – zumindest nach vorne zur vorderen Bordwand – relativ einfach möglich. Formschluss zur Seite könne einfach hergestellt werden, indem Füllmaterialien, wie beispielsweise Paletten, zwischen die einzelnen Ladungsteile positioniert werden.

Ziel müsse sein, Fahrzeug und Ladung möglichst zu einer Einheit werden zu lassen. Eine weitere Möglichkeit der Ladungssicherung, beispielsweise bei Ballentransporten, sei das Direktzurren (Niederzurren) mit geeigneten Zurrgurten. Am wichtigsten bei allen Transportfahrten ist jedoch immer die Anpassungder Fahrgeschwindigkeit.

Ergänzende Infos, unter anderem mit Verweis auf eine pdf-Datei, gibt’s hier:

Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr . . .

und hier:

Sicher fahren – Ausnahmegenehmigungen erforderlich . . .

Quelle: aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Heilsbachstraße 16, 53123 Bonn, aid@aid.de

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s zudem im Lasiportal:

Sicheres Fahren und Transportieren . . .

Ladungsverstöße in der Landwirtschaft . . .

Ladungssicherung im Feld und Wald . . .

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