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Ladungssicherung muss immer beachtet werden

Traktorfahrer verliert wegen ungenügender Ladungssicherung Teil seiner Fracht / Speiseöl ausgelaufen

Die Kreispolizeibehörde Soest berichtet von diesem Traktorfahrer, der seine Ladung auf dem Anhänger nur mangelhaft gesichert hatte

Die Kreispolizeibehörde Soest berichtet von diesem Traktorfahrer, der seine Ladung auf dem Anhänger nur mangelhaft gesichert hatte

Mangelnde Ladungssicherung begegnet uns täglich, wobei es nicht immer die großen Schadensereignisse sein müssen. Ladungssicherung muss auch im Kleinen beachtet werden, wie zwei aktuelle Beispiele belegen.

So war ein Landwirt aus Werl mit seinem Trecker und einem hoch voll geladenem Anhänger mit Kohlköpfen unterwegs. Als der Traktorfahrer plötzlich wegen eines haltenden Lastzuges eine Vollbremsung vollziehen musste, setzte sich die Ladung in Bewegung. Dutzende der weißen Kohlköpfe rollten über die Bundesstraße 1.

Der Verkehr wurde über eine halbe Stunde lang einseitig an der Unfallstelle vorbeigeleitet. Der Landwirt musste sich von der Polizei eine nicht genügend gesicherte Ladung und nicht ausreichend abgesicherte Unfallstelle vorwerfen lassen. Gegen ihn wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.

In Neuss war ein Lkw-Fahrer Richtung Hafengebiet unterwegs, als bei der Leitstelle der Polizei die ersten Anrufe eingingen, die auf eine Ölspur hinwiesen. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte fest, dass es sich offensichtlich nicht um Öl, sondern um eine Fettspur handelte, die allerdings mindestens genauso glatt war.

Der Verursacher war schnell ermittelt. Ein Lebensmitteltransporter hatte bei einer Firma auf der Industriestraße Speiseöl geladen und offensichtlich einen Teil der Ladung auf dem Weg zur Autobahn verloren.

Der 43-jährige Fahrer stellte fest, dass er einen Verschlussdeckel nicht ordnungsgemäß aufgeschraubt hatte. Ihn erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Reinigungsarbeiten dauerten drei Stunden und durch die jeweiligen Teilsperrungen der Streckenabschnitte kam es im Stadtgebiet zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen.

Quellen:  Kreispolizeibehörde Soest, Walburger-Osthofen-Wallstraße 2,
59494 Soest; Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, Jülicher Landstraße 178, 41464 Neuss; presseportal.de/polizeipresse

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