Lkw-Fahrverbote in der Ferienzeit
Ferien-Fahrverbote für bestimmte Lkws seit 1. Juli 2012
In der Zeit seit 1. Juli bis zum 31. August 2012 ist der Lkw-Verkehr in Deutschland beschränkt.
Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen in dieser Zeit an allen Samstagen von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.
Das Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt.
Eine Auflistung der Verbotsstrecken steht auf der Homepage des Verkehrsministeriums.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat L22 Internet und Intranet, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
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