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Lkw-Fahrverbote in der Ferienzeit

Ferien-Fahrverbote für bestimmte Lkws seit 1. Juli 2012

Ferienfahrverbote für bestimmte Lkws seit 1. Juli 2012

Ferienfahrverbote für bestimmte Lkws seit 1. Juli 2012

In der Zeit seit  1. Juli bis zum 31. August 2012 ist der Lkw-Verkehr in Deutschland beschränkt.

Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen in dieser Zeit an allen Samstagen von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.

Das Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt.

Eine Auflistung der Verbotsstrecken steht auf der Homepage des Verkehrsministeriums.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat L22 Internet und Intranet, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin

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