Mangelnde Ladungssicherung bei Langholztransporter
Fahrer von Langholztransporter und seine Firma wegenÜberladung und mangelnder Ladungssicherung hart bestraft Mangelnde Ladungssicherung kann für Verlader und Fahrer harte Konsequenzen haben, besonders auf rechtlichem Gebiet. Diese Erfahrung musste auch der Fahrer eines aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg stammenden Langholztransporters machen, der von Polizeibeamten des Verkehrsdienstes gestoppt wurde. Ihm war wohl grundsätzlich bewusst, dass er seinen Zug mit nassem Buchenstammholz überladen hatte, die Höhe und Art der Überladung dürfte dann aber auch für ihn beeindruckend gewesen sein. Die Polizeibeamten hatten den Lkw mit Aufliegerzur Feststellung seines tatsächlichen Gesamtgewichtes auf eine 50t-Waage fahren lassen. Sie erhielten aber kein verwertbares Ergebnis, da die Grenze der Waage bei Weitem überschritten war. Auch das Abladen von fünf gewichtigen Stämmen genügte immer noch nicht, um in den Wiegebereich zu gelangen. Nach Schätzungen hatte die Zugkombination mindestens ein Gewicht von 60 Tonnen, bei zulässigen 40 t Gesamtgewicht. Für den Fahrer und seine Firma hat diese Überladung nun spürbare Konsequenzen. Entgegen dem üblichen Bußgeldverfahren wird eine so genannte Gewinnabschöpfung aus dem wirtschaftlichen Vorteilsgewinn eingeleitet, der durch die unzulässige, übergroße Fuhre dem Unternehmer entstanden wäre. Dies wird die Verantwortlichen in seiner Auswirkung noch härter treffen als die Folgen eines sonst üblichen Bußgeldverfahrens. Außer Frage steht, dass von solch überladenen Lkw eine erhebliche Gefahr nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den übrigen Straßenverkehr ausgeht. Der Bremsweg und die Beherrschbarkeit solcher Gespanne liegen außerhalb dessen, was als sicher und zulässig gilt.
Quelle: presseportal.de/polizeipresse
Weitere Info’s zum Thema siehe hier im Lasiportal unter:
>> Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e.V. (AGR)
>> Mögliche Überladung, Holzstämme auf der Autobahn