Positive Erfahrungen mit Alkoholtest-Geräten
In Frankreich muss jeder Kraftfahrer seit dem 1. Juli 2012 ein Alkoholtest-Gerät dabei haben
Seit 1. Juli 2012 müssen Kraftfahrzeug-Halter in Frankreich einen Alkoholtester mit sich führen – das gilt auch für Lkw-Fahrer, Urlauber und Geschäftsreisende, da der Alkoholtest Bestandteil der Straßenverkehrsordnung ist. Die ersten Erfahrungen sind sehr positiv.
Die Neu-Regelung wurde vom französischen Verkehrsministerium beschlossen. Es dürfen sowohl Einwegtests als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden. Die Alkohol-Schnelltester sollen zwischen ein und zwei Euro kosten und in Supermärkten, an Tankstellen und in Apotheken erhältlich sein.
Ein Fahrverbot besteht ab einem Atemalkoholgehalt von 0,5 Miligramm pro Liter. Der Alkoholtest muss den vom Hersteller vorgesehenen Gültigkeitsbedingungen, insbesondere dem Verfallsdatum entsprechen und wird mit einer Kennzeichnung des Herstellers versehen, mit der seine Echtheit bestätigt wird.
Der Halter eines Fahrzeugs, das in einer zugelassenen Werkstatt mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet wurde, entspricht den Vorschriften.
Die französische Regierung versprach sich von der Maßnahme, dass sich Kraftfahrer nach Alkoholgenuss selbst testen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Die Tests wurden in Frankreich eingeführt, weil dort 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle auf Alkoholverstöße zurückzuführen sind. Auch in Deutschland wird seit geraumer Zeit eine solche Maßnahme debattiert.
Quelle: trucker.de; Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München
Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:
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