Antidröhnplatte

Trucker muss Bußgeld selbst zahlen

Gerichtsurteil: Lkw-Fahrer muss Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Lenkzeiten aus eigener Tasche zahlen

Ein Lkw-Fahrer, der die erlaubte Arbeitszeit am Steuerüberschreitet und ertappt wird, muss das Bußgeld selbst bezahlen. Seinen Arbeitgeber kann er deshalb nicht belangen.

Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Insbesondere könne sich der Fahrer nicht darauf berufen, er habe auf Anweisung gehandelt und hätte bei Widerspruch seinen Job verloren (Az.: 3 Sa 497/09).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Truckers gegen seinen Arbeitgeber ab. Der Lkw-Fahrer musste unter anderem wegen Verstoßes gegen die gesetzlich vorgegebenen Lenkzeiten eine Geldbuße von 8520 Euro zahlen.

Er verlangte vom Arbeitgeber dieÜbernahme der Kosten, da er auf dessen Weisung gehandelt habe. Das sah das Gericht anders: Der Mann sei als Fahrer im Straßenverkehr selbst dafür verantwortlich, dass er nicht gegen das Gesetz verstößt.

Angesichts der strengen Regelungen des Kündigungsschutzes und des umfassenden arbeitsgerichtlichen Schutzes müsse ein Arbeitnehmer auch nicht ohne Weiteres seine Kündigung befürchten, wenn er sich gesetzeswidrigen Weisungen des Arbeitgebers widersetze, urteilten die Richter.

 

Quelle: trucker.de; Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München

 

Quelle: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Gestresster Lkw-Fahrer zeigt sich an . . .

Streit um Arbeitszeit von Lkw-Fahrern . . .

Lkw-Fahrer beklagen Arbeitsbedingungen . . .

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte