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Tunnelregeln für Gefahrguttransporte

Aufklärung über die wichtigsten Tunnelregeln des ADR 2009/Noch genauere Routenplanung Gefahrguttransporteure aufgepasst:

Das ADR, die europäische Übereinkunft über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, wurde neu gefasst und trat Anfang des Jahres in Kraft. Die Übergangsfrist endet zum 1. Juli 2009.Für die Disponenten heißt es jetzt, dass sie die Routen noch genauer planen müssen. Denn es spielt eine ganz entscheidende Rolle, ob beispielsweise der Fahrer eines Tankwagens, der das Gefahrgut Benzin geladen hat, an einen Tunnel mit der Beschilderung „B“ oder „D“ kommt. Zeigt das Schild „B“, dann kann er den Tunnel passieren, zeigt es „D“, muss er einen Umweg in Kaufnehmen.

Dazu muss spätestens zum 1. Juli 2009 – dem Ende der Übergangsfrist – dem Fahrer im vorgeschriebenen Beförderungspapier für jeden Gefahrguttransport die geltende Tunnelkategorie des transportierten Stoffes mitgeteilt werden. Auf diese Angabe darf nur verzichtet werden, wenn sicher ist, dass der Fahrer bei seiner Tour nicht durch einen den Tunnelregelungen unterliegenden Tunnel fährt. Da bei sehr vielen Versendern aber gar nicht bekannt ist,welchen Weg die Ware nimmt, empfiehlt die DEKRA Akademie, die Tunnelkategorie (Tunnel Code) immer im Beförderungspapier anzugeben. Obwohl die europaweite Verordnung schon über ein Vierteljahr in Kraft ist, sind noch längst nicht alle Tunnel ausgeschildert. Das liegt auch daran, dass es unterschiedliche Meinungen darüber gibt, was einen Tunnel zum Tunnel macht. Die DEKRA Akademie versucht, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen: Unternehmen und Fahrern wird zunächst mit einem Faltblatt geholfen, das über die wichtigsten Tunnelregeln des ADR 2009 aufklärt.Es enthält neben den Codes, mit denen die Tunnel gekennzeichnet werden und was diese bedeuten, auch Tipps für das richtige Verhalten in Tunneln, informiert überBauweise, Rettungs- und Sicherheitssysteme. Mittelfristig ist dann eine Auflistung aller gesperrten Tunnel mit der jeweiligen Kategorie geplant, die dann einmal in eine deutsche „Gefahrgut-Tunnelkarte“ münden könnte.

Weitere Informationen finden Sie hier bei der DEKRA Logo

Akademie:

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Beispiel eines Verkehrszeichen: Ankündigung eines Tunnel mit der Beschilderung „B“ Quelle:DEKRA Akademie GmbH; dekra-akademie.de

Weitere Infos zum Thema siehe hier im Lasiportal unter:

Mit Gefahrgut sicher durch den Tunnel …

Wichtige Änderungen im Gefahrgutrecht …

Vorsicht beim Umgang mit Abgasen …

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