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Unfall wegen mangelhaft gesicherter Schrottladung

Zwei Zurrgurte boten eine nur unzureichende Ladungssicherung

Beispiel: Gerade eine solche Schrottladung könnte, wenn nur mangelhaft gesichert, zu einem ähnlichen Unfall führen wie auf der A 7 (Foto: Archiv)

Beispiel: Gerade eine solche Schrottladung könnte, wenn nur mangelhaft gesichert, zu einem ähnlichen Unfall führen wie auf der A 7 (Foto: Archiv)

Verstöße gegen die Vorschriften der Ladungssicherung können böse Folgen haben. Dies gilt für den Schwerlastverkehr genauso wie  für den privaten Bereich. Ein gutes Beispiel hierfür liefert die Polizeidirektion Flensburg, die von einem Unfall auf der A 7 aufgrund mangelnder Ladungssicherung berichtet.

Dort fuhr ein 40jähriger mit seinem VW Golf direkt hinter einem Mercedes mit Anhänger. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von etwa 80 km/h flog plötzlich vom direkt vorausfahrenden Anhänger ein Stück Metall derart auf die Windschutzscheibe des VWs, dass diese im Sichtfeld des Fahrers riss.

 Der 40jährige bekam zwar einen Schreck, konnte aber bis zur nächsten Abfahrt weiterfahren, wo er sofort die Polizei verständigte.

Die alarmierten Beamten des 1. Polizeireviers konnten den Mercedesfahrer an seiner Wohnanschrift antreffen, wie er gerade seinen Anhänger mit dem Mercedes in die Garage einparkte. Dabei stellten sie fest, dass sich diverser Schrott lose auf der Ladefläche befand und die zwei Zurrgurte nur unzureichende Ladungssicherung boten.

Der 74-Jährige gab zwar zu, auf der A 7 gefahren zu sein, leugnete jedoch, dass er bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h Ladung verloren haben könnte.

Es entstand Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Die Beamten fertigten eine Unfallanzeige wegen Verstoßes gegen Ladungsbestimmungen.

Den Originaltext finden Sie hier:

Unfall wegen mangelnder Ladungssicherung schnell aufgeklärt . . .

Quelle: Polizeidirektion Flensburg, Norderhofenden 1, 24937 Flensburg; presseportal.de/polizeipresse

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

VDI 2700 Blatt 3.1 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Gebrauchsanleitung für Zurrmittel . . .

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