Ungesicherte Ladung und Trunkenheit
Lkw-Fahrer war mit einem Promille Alkohol im Blut und mangelhaft gesicherter Ladung unterwegs Mangelnde Ladungssicherung macht auch nicht vor Landes- oder Bundesgrenzen Halt. Die Regelungen und Vorschriften müssen – im Sinne der Verkehrssicherheit – von Fahrern, Fahrzeughaltern und Verladern gleichermaßen eingehalten werden.
Denn mangelnde Ladungssicherung kann schwerwiegende Folgen haben, wie ein Verfahren vor dem Insbrucker Landesgericht beweist. Dort muss sich ein Tiroler Lkw-Fahrer wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Er hatte im vergangenen Jahr einen Teil seiner Ladung verloren, die einen Radfahrer schwer verletzte.
Der Lkw-Fahrer war mit seinem Lastzug unterwegs, beladen mit Brettern, die er nicht vorschriftsmäßig geladen beziehungsweise entsprechend gesichert hatte. Zudem war der Mann schwer alkoholisiert.
Als mehrere Bretter vom Lkw rutschten, konnte ein nachkommender Radfahrer nicht mehr ausweichen. Er wurde getroffen und schwer verletzt.
Der Lkw-Fahrer hatteüber ein Promille Alkohol im Blut. Er gab gegenüber der Polizei an, einen Nachtrunk zu sich genommen zu haben. Deshalb sei der Wert so hoch.
Das konnte allerdings widerlegt werden. Er muss sich jetzt wegen der schweren Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten.
Hier finden Sie den Originaltext:
Ladung verloren: Prozess gegen Lkw-Lenker . . .
Quelle: ORF Landesstudio Tirol, Rennweg 14, A-6010 Innsbruck
Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:
Fristlose Kündigung nach Alkoholfahrt . . .
Fristlose Kündigung eines Gefahrgut-Fahrers ist rechtens . . .
Mit Promillerechner nachrechnen . . .