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Verstöße gegen die Ladungssicherung und Lebensmittelhygiene

Schwerlastverkehrskontrolle und Kontrolle von Lebensmitteltransporten auf den Inseln Sylt und Föhr

Schwerlastverkehrskontrollen und Lebensmittelkontrollen auf Sylt und Föhr

Schwerlastverkehrskontrollen und Lebensmittelkontrollen auf Sylt und Föhr

Zahlreiche Verstöße gegen die Ladungssicherungsvorschriften und gegen die Gefahrgutverordnung, aber auch gegen die Lebensmittelhygieneverordnung – die Palette der Kritikpunkte war groß, die Beamte des Polizeibezirksreviers Husum und Mitarbeiter des Kreises Nordfriesland bei einer gemeinsame Schwerlastkontrolle und Lebensmittelkontrolle auf den Inseln Föhr und Sylt vorbringen mussten.

Im Bereich des Schwerlastverkehrs wurden 13 Fahrzeuge beanstandet. Dabei handelte es sich um vier Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung, sechs Verstöße gegen die Vorschriften der ordnungsgemäßen Ladungssicherung, einen Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz (Lenkzeit nicht ausreichend unterbrochen) und einen Verstoß gegen die Bremsvorschriften. Ein Lkw war um 69 Prozent überladen.

Von 15 nach der Lebensmittelhygieneverordnung kontrollierten Fahrzeugen wurden zehn beanstandet. Dabei handelte es sich um nicht ausreichend gekühlte Lebensmittel und nicht ordnungsgemäß gereinigte Transportflächen.

Ein Lebensmitteltransporteur eines Betriebes auf Sylt musste im Beisein der Beamten etwa 50 kg Tiefkühlware (Geflügel und Lamm) vernichten, da diese Ware ohne ausreichende Kühlung verbotswidrig transportiert wurde.

Ina allen Fällen gab es Ordungswidrigkeitenanzeigen beziehungsweise Verwarnungsgelder. Zudem wurden Kontrollberichte gefertigt.

Quelle: Polizeidirektion Husum; presseportal.de/polizeipresse

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

Schwerlastkontrollen (Ladungssicherung-ABC) . . .

Weiterfahrtuntersagung bei Schwerlastkontrollen . . .

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