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Verstöße gegen Gefahrgutsicherungspflichten

Polizei Bielefeld: Gefährlicher Mix aus Gefahrgütern unzureichend gesichert

Ein Sack mit ätzendem Gefahrgut war bereits beschädigt

Ein Sack mit ätzendem Gefahrgut war bereits beschädigt

Durch eine Meldung der Polizei Bielefeld sieht sich das Redaktionsteam des Lasiportals veranlasst, einmal mehr auf die Bedeutung der Einhaltung von Ladungssicherungspflichten hinzuweisen. Gerade auch dann, wenn es sich bei der Ladung um Gefahrgut handelt.

Bei der Kontrolle eines Bielefelder Lkws bestand die Ladung aus mehreren Tonnen diverser Sammelgüter – ein gefährlicher Mix aus entzündlichen, oxidierenden, ätzenden und umweltgefährdenden Gefahrgütern. Sämtliche Ladegüter standen ungesichert, teils übereinander gestapelt auf der Ladefläche.

Im Falle einer Gefahrenbremsung hätten Verpackungen beschädigt werden können und Gefahrgut wäre unter Umständen freigesetzt worden. Der Transport war nicht als Gefahrguttransport erkennbar, der Fahrer hatte den Transport nicht mit Warntafeln gekennzeichnet. Ein Sack mit ätzendem Gefahrgut war bereits beschädigt und für den weiteren Transport in einen Pappkarton gelegt worden. Hier war bereits Pulver/ Granulat ausgetreten.

Außerdem waren vorgeschriebene Ruhezeiten nicht eingehalten worden. Gefahrgutsicherungspflichten wurden hier durch Fahrer und Verlader außer Acht gelassen, es wurden Anzeigen wegen Verstößen gegen das Gefahrgutrecht erstattet.

Die Polizei begleitete den Lkw zur Umladung und ordnungsgemäßen Ladungssicherung bis zum nahegelegenen Betriebshof des Verladers.

Quelle: Polizeipräsidium Bielefeld, Kurt-Schumacher-Straße 46,
33615 Bielefeld

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

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