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Vorsicht beim Umgang mit Abgasen

Aktuelle Ausgabe der Technischen Regeln für Gefahrstoffe zu „Abgase von Dieselmotoren“

1134_1_gefahren-startlogoEine wichtige Grundlage für all diejenigen, welche mit Gefahrstoffen zu tun haben, bilden die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die stets den aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wiedergeben. Aufgestellt vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), werden die TRGS vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Die neueste Ausgabe 554 befasst sich mit der Thematik „Abgase von Dieselmotoren“. Danach sind Menschen in LKW- und Omnibuswerkstätten besonders Abgasen ausgesetzt, die durch Diesel-Motor-Emissionen (DME) verursacht werden. Für PKW-Werkstätten mit sowohl Ottomotoren als auch Dieselmotoren unter den instand zusetzenden Fahrzeugen ist Kohlenmonoxid die wesentliche Komponente für die Exposition der Arbeitsbereiche. Kohlenmonoxidwird dort als Leitkomponente für Kontrollmessungen verwendet.Ganz oder teilweise geschlossene Arbeitsbereiche im Sinne der TRGS 554 sind Sektoren mit mindestens teilweise räumlicher Umschließung. Beispielsweise also geschlossene Werkstatthallen, Fertigungshallen, Lagerhallen oder Silounterfahrten, Bauarbeiten unter Tage, das Innere von Containern, LKW-Laderäumen, Eisenbahnwaggons, Schiffsräumen, Flugzeugen oder auch Tunnel. Bei An- und Abfahrten von LKW an Laderampen, die sich an der Außenseite von Hallen befinden, ist laut TRGS 554 sicherzustellen, dass die erwähnten Diesel-Motor-Emissionen nicht in die Halle gelangen können. Dies kann bei Andockstationen durch Schließen der Ladetore während des Rangiervorganges erfolgen. Dies gilt auch, wenn die Ladetore konzeptionell der Frischluftversorgung dienen.

Der erforderliche Absaugvolumenstrom kann auch, abhängig von Hubraum und Abregeldrehzahl des Motors, dem Diagramm entnommen werden. Mindestens ist aber ein Abgasabsaugvolumenstrom VA von 600 m3/h für Pkw und Transporter und von 1200 m³/h für Lkw zu gewährleisten.

Hier kommen Sie zu der TRGS 554.pdf …

Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin …

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