Wichtige Aufklärung bei Gefahrgutkontrolltagen
13. Frankfurter Gefahrgutkontrolltage / Gefahrgutsattelzug mit ungesicherter Ladung auf der A 2 unterwegs
Gefahrguttransporte bergen ein hohes Unfallrisiko, besonders dann, wenn die Ladung nur mangelhaft gesichert ist. Um Aufklärungsarbeit zu leisten, führte die Frankfurter Polizei in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt, dem Umweltamt Frankfurt sowie dem Straßenverkehrsamt vor kurzem die 13. Frankfurter Gefahrgutkontrolltage durch.
An sechs verschiedenen Örtlichkeiten wurden Kontrollstellen aufgebaut. Im besonderen Blickpunkt standen die besondere sowie die persönliche Schutzausrüstung der Fahrzeugführer. Insgesamt wurden 105 Fahrzeuge kontrolliert. Bei 68 davon handelte es sich um Gefahrgutfahrzeuge.
In einer Höhe von 2440 Euro mussten in drei Fällen Sicherheitsleistungen erbracht werden. Die sofortige Weiterfahrt wurde in 34 Fällen untersagt. Die beanstandeten Mängel konnten jedoch vor Ort beseitigt werden, so dass die Fahrten fortgesetzt werden konnten.
Bei vier Firmen wird im Rahmen eines Verfallsverfahrens der Gewinn für die festgestellte Fahrt abgeschöpft. Zwei ausländische Lastwagen waren für die transportierte Ladung ungeeignet. Sie hatten Abfall sowie Reifen geladen. Ein Beweis, dass es auch besser geht, lieferten zehn Fahrzeugführer von Gefahrguttransporten. Sie erhielten als Anerkennung von der Polizei eine Urkunde.
Wie wichtig solche Kontrollen sind, zeigt ein aktueller Fall aus Münster: Ein 42-jähriger Fahrer war mit seinem Gefahrgutsattelzug auf der A 2 von Frankreich nach Hannover unterwegs. Bei einer Kontrolle machten die überprüfenden Polizisten eine gefährliche Entdeckung.
Die von dem Sattelzug geladenen undichten Säcke beinhalteten eine selbstentzündliche, krebserregende Substanz. Das schwarze Pulver hatte sich bereits zwischen der Ladung und auf dem Boden verteilt. Zudem war die Ladung nicht ausreichend gegen Verrutschen gesichert.
Der Transporter wurde sofort stillgelegt. Die gefährliche Ladung musste abgeladen, neu verschlossen und die Ladefläche gesäubert werden. Zum Glück ist die Substanz nicht in die Umwelt gelangt. Es bestand somit keine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige.
Quellen: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle, Adickesallee 70, 60322 Frankfurt am Main; Polizeipräsidium Münster, presseportal.de/polizeipresse
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