Wichtige Richtlinien der Ladungssicherung
Die VDI-Richtlinienreihe 2700 ist kein Gesetz, doch quasi eine technische Regel/Wichtig für alle Beteiligten
Mangelnde Ladungssicherung kann häufig die Ursache für einen Unfall sein. Dann prüfen Polizei, Gerichte und auch Versicherungen, ob alle beteiligten Verantwortlichen ihre Sicherungspflichten eingehalten haben.
Das sind neben dem Fahrer auch der Versender, wenn er das Fahrzeug durch eigene Mitarbeiter beladen lässt, und der Halter des Fahrzeugs – also der Chef des jeweiligen Fahrers. Darauf verweist BWRmedia.
Konkret bedeutet dies, dass der Chef schon bei der Auswahl der Fahrer und anderer Beschäftigter, welche die Fahrzeuge beladen, dafür sorgen muss, dass sie die entsprechenden Regeln und Vorschriften kennen.
Diese sind vor allem in der VDI-Richtlinienreihe 2700 „Ladungssicherheit auf Straßenfahrzeugen“ niedergelegt. Zwar ist sie kein „Gesetz“, besitzt jedoch (auch in der Rechtsprechung!) quasi den Rang einer technischen Regel.
Wichtig sei, dem Chef unbedingt zu raten, regelmäßig stichprobenartig zu kontrollieren, ob die Fahrer und das Ladepersonal die Ladungssicherungsvorschriften auch einhalten. Dazu sei er nach verschiedenen Gerichtsurteilen verpflichtet (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 30.7.2002, Az. 1 ObWi 15/02).
Den gesamten Text finden Sie hier:
Betriebsanweisung: Neue VDI-Richtlinien zur Ladungssicherung . . .
Quelle: BWRmedia, Theodor-Heuss-Straße 2-4, 53177 Bonn, kontakt@bwr-media.de
Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal
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zudem:
VDI-Richtlinie: VDI-Handbuch Ladungssicherung . . .