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Zwei gefährliche Schwertransporte auf der A 4 gestoppt

Polizei untersagt Weiterfahrt

Großraum- und Schwertransport mit erheblichen Mängeln

Großraum- und Schwertransport mit erheblichen Mängeln

>> Aktualisiert: 30.04.2015 Großraum- und Schwertransporte – VDI 2700 Blatt 13

Ein Streifenteam der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld musste auf der A 4 in der Nähe der Anschlussstelle Friedewald, unweit der hessischen Landesgrenze zu Thüringen, einschreiten.
Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten über Notruf einen Schwertransport, dessen Ladung herabzufallen drohte. Noch vor der Kontrolle verlor der Transport im Abfahrtsbereich ein Konstruktionsholz, das zwischen zwei Fertig-Wandelementen aus Stahlbeton geklemmt war.
Die kippgefährdeten Betonwände bewegten sich deutlich sichtbar während der Fahrt hin- und her – eine höchst gefährliche Situation auf der stark befahrenen A 4 zwischen Bad Hersfeld und Eisenach.
Da zudem der begründete Verdacht einer erheblichen Überladung bestand, wurde der Transport durch die Beamten verwogen. Wie sich herausstellte, waren die zulässige Achslast der Tridemachse des Sattelanhängers(33%) und das Gesamtgewicht des Sattelzuges (16 %) deutlich überschritten.
Außerdem war die Lastverteilung auf dem Anhänger unvorschriftsmäßig. Dies führte dazu, dass die Antriebsachse der Sattelzugmaschine nicht ausreichend belastet wurde. Hieran konnte auch ein etwa 2,5 t schwerer Stahlbetonblock nichts ändern, der auf der Hilfsladefläche im Bereich des Schwanenhalses, auf dem Sattelanhänger als Kontergewicht verwendet wurde.

Wie sich im weiteren Verlauf der Kontrolle ergab, lag bei diesem Großraum- und Schwertransport auch die erforderliche Ausnahmegenehmigung nicht vor.

Letztendlich war der Fahrer eigenmächtig von der vorgeschrieben Fahrtstrecke abgewichen, offensichtlich um die Fahrt abzukürzen.
Der Sattelzug musste durch einen mobilen Kran direkt am Kontrollort entladen werden, bevor die Weiterfahrt schließlich gestattet werden konnte.

Gegen den Fahrer, den Verlader und den Spediteur wurde Anzeigen erstattet. Alle drei Verantwortlichen erwarten drastische Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Da der Fahrer nach eigenen Angaben bereits über einen nicht unerheblichen Punktestand verfügt, droht ihm zusätzlich noch ein Entzug seiner Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde.

Der zweite Großraumtransport war den Beamten auf der Autobahn A4 bei Bad Hersfeld aufgefallen, weil dieser einen kompletten Autotransport-LKW mitsamt Anhänger geladen hatte.
Da allein der geladene Lastzug bereits die zulässige Länge einer Fahrzeugkombination ausmachte, war den Beamten auch dieser Transport eine Kontrolle wert. Wie erwartet, überschritt der kontrollierte Sattelzug durch seine Ladung die zulässige Gesamtlänge von 16,50 m deutlich. Der vorwerfbare Wert betrug abzüglich der Toleranz ohne Ladungsüberhang 18,15 m.

Auch in diesem Fall war die Ladung nur mangelhaft gesichert. Auf dem beförderten LKW zusätzlich geladene LKW-Räder und Bremstrommeln waren während der Fahrt bereits verrutscht und drohten auf die Autobahn zu fallen. Die verwendeten Zurrgurte waren eingerissen, beschädigt und ablegereif.

Polizeibeamte vermessen die Fahrzeuglänge an der Kontrollstelle

Polizeibeamte vermessen die Fahrzeuglänge an der Kontrollstelle

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