Zweifel an Rechtmäßigkeit des Feldversuchs mit Gigalinern
Neues Gutachten stellt Rechtmäßigkeit der Testfahrten mit Lang-Lkws ab 2011 in Frage
Die von der Bundesregierung für Anfang 2011 geplanten bundesweiten Testfahrten mit Lang-Lkws könnten rechtswidrig sein. Nach einem Gutachten des Deutschen Instituts für Urbanistik (DiFu) im Auftrag der Schienenlobbyisten von „Allianz pro Schiene“ fehlt für den Modellversuch mit so genannten Eurocombis oder Gigalinern die gesetzliche Grundlage. Das schreibt das Online-Fachportal „trucker.de“.
Eine Ausnahmegenehmigung der Bundesregierung ist danach nur für Fahrzeuge mit einer maximalen Länge von 18,75 Meter möglich. In Ausnahmefällen darf sie auch für Sondertransporte mit überlangen Gütern wie Windkrafträdern erteilt werden.
Die 25,25 Meter langen und bis zu 40 Tonnen schweren Monstertrucks fallen aber nicht unter diese Regelung. „Das Verkehrsministerium darf bundesweite Testfahrten nicht ohne die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat auf dem Wege der Ausnahmeverordnung erlauben“, sagte Difu-Leiter Klaus J. Beckmann.
Die „Allianz pro Schiene“ forderte von der Bundesregierung, die Vorbereitungen für die Lang-Lkw-Tests zu stoppen. „Sollte das Verkehrsministerium an seinen Plänen festhalten und sich über die rechtlichen Schranken einfach hinwegsetzen, dann wird es massive Proteste und auch Klagen geben“.
Nach Ansicht des Verkehrsministeriums beruht die Expertise auf falschen Voraussetzungen. „Eine Ausnahmeverordnung bedarf weder der Zustimmung des Bundestages noch des Bundesrates“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Andreas Scheuer. Noch liege kein Verordnungsentwurf vor.
Quelle: trucker.de; Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München
Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal: