Gefahrgutrecht bei Fernfahrerstammtisch
Fernfahrerstammtisch der Autobahnpolizei Sittensen befasste sich mit den neuen Vorschriften beim Gefahrgutrecht
Gefahrgutrecht und seine Neuerungen standen im Mittelpunkt des 68. Fernfahrerstammtisches auf dem Autohof in Sittensen. Als Referent konnte der freie Sachverständige für Gefahrgut und Transportsicherheit des IGUSA-Sachverständigen-Büros aus Celle, Jens Böhm, gewonnen werden.
Zunächst erläuterte Böhm, dass das internationale Übereinkommen über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) seit Januar 2009 wesentliche Änderungen verzeichnet, die Anfang Juli in Kraft treten. Böhm wies auf die komplexe Materie des Gefahrgutrechts hin und verdeutlichte, dass eine ständige Fortbildung aller an dem Transport beteiligten Personen notwendig sei. Nur so könne ein ordnungsgemäßer Umgang und Transport dieser Güter gewährleistet werden.
Unter gefährlichen Gütern sind übrigens neben explosiven Stoffen, Gasen, flüssigen und festen entzündbaren Stoffen auch radioaktive Stoffe erfasst, die die am Transport beteiligten Personen vor erheblichen Herausforderungen stellen.
Auch Privatpersonen sind unter anderem bei dem Transport von entzündbaren flüssigen Stoffen, beispielsweise Benzin oder Diesel, vom Gefahrgutrecht betroffen. Waren in der Vergangenheit 60 Liter je Beförderungseinheit (Auto) freigestellt, so sind es nun 240 Liter, die nicht überschritten werden dürfen.
Weitere besondere Veränderungen gab es in den Bereichen der Tunnelvorschriften, der Bezettelung der Beförderungseinheiten sowie der Versandstücke und der dafür mitzuführenden Unterlagen. Neu ist die zusätzliche Kennzeichnung umweltgefährdender Stoffe.
Wichtig ist zudem, dass dem Fahrzeugführer erforderliche Ausrüstungsgegenstände wie Feuerlöscher, Unterlegkeile, Handlampen, Augenschutzausrüstung und Augenspülflüssigkeit, zur Verfügung gestellt und regelmäßig überprüft werden.
Die Besucher zeigten reges Interesse und dürfen sich jetzt auf den nächsten Fernfahrerstammtisch freuen: Dieser findet am Mittwoch, 1. Juli, um 18.30 Uhr, im Shell-Autohof Sittensen unter dem Thema „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz“ statt.
Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg; presseportal.de/polizeipresse
Weitere Infos zum Thema siehe hier im Lasiportal unter:
Wichtige Änderungen im Gefahrgutrecht. . .