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Ladungssicherung “ on tour „

Stammtischauftakt 2015 in Kirchheim

Dr. Werner Schmidt, Referent beim Fernfahrerstammtisch in Kirchheim

Dr. Werner Schmidt, Referent beim Fernfahrerstammtisch in Kirchheim

Die Hessische Polizei in Kooperation mit dem Hessischen Fachverband für Güterkraftverkehr und Logistik setzte mit der Februarveranstaltung im Kirchheimer Rasthaus an der A 7 ihre Partnerschaft in der Verkehrsprävention mit Fernfahrern fort.

Polizeihauptkommissar Peter Lang freute sich wiederum über das große Besucher- und Zuhörerinteresse. Im Mittelpunkt des Abends stand das Thema Ladungssicherung, ein Klassiker, der jedem Disponenten, jedem Verlader und jedem Fernfahrer gleichermaßen `tägliches Brot ´ ist und jedem Kontrollbeamten ein hohes Maß an Fachwissen abverlangt.

Mit Dr. Werner Schmidt, 3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung in Fulda, stellte ein ausgewiesener Fachmann der Logistik und des Gütertransportes die Materie anschaulich und verständlich dar. Besonders seine praktischen Erfahrungen und seine Hinweise und Tipps gaben den Stammtischbesuchern wichtige Erkenntnisse mit auf den Weg.

In einer Mischung von Theorie und Praxis ging Dr. Schmidt auf wesentliche Begriffe in der Ladungssicherung sowie auf rechtliche und physikalische Grundlagen ein.

Sein Credo:
Ladungssicherung dient der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr und beginnt bereits weit vor der Verladung der Güter.

Hier sprach er in erster Linie die verladende Wirtschaft an, die bereits bei der Produktion von Gütern sichere und vorschriftsmäßige Verlademöglichkeiten bedenken muss. Handhabbare Ladeeinheiten,Verladeempfehlungen und Verladeanweisungen bilden da eine wichtige Grundlage für den späteren Transport.

Dr. Schmidt`s Empfehlungen:
Der Gesetzgeber hat Regeln erlassen; die gilt es umzusetzen,
die Zuverlässigkeit der Transportdurchführung ist zu gewährleisten,
der Verlader muss die Sicherungsmethode demjenigen, der sichert, an die Hand geben,
der Absender hat das Transportgut beförderungssicher zu verladen – das ist nicht der Fahrer – § 412 HGB sagt: für die Be- und Entladung ist der Absender verantwortlich,
der Staplerfahrer und der Fahrzeugführer müssen miteinander können.

Der Unternehmer plant den Transport:
•    passt das Fahrzeug zur Ladung,
•    ist das Fahrzeug geeignet,
•    ist der Transport sicher, machbar und bezahlbar,
•    Sicherheit geht vor: Kunde wartet, Baustelle wartet.

Der Unternehmer muss Strukturen schaffen:
•    geeignete Person/Disponent/Fahrer,
•    Personal schulen lassen,
•    schriftlich beauftragen,
•    über Rechte und Pflichten aufklären/belehren,
•    kontrollieren, dass die Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen werden,
•    Kontrolle dokumentieren, wie gesichert wird.

Abschließend wies Dr. Schmidt nochmals auf die differenzierten Pflichten der verantwortlichen Personen in der Ladungssicherung hin. Hierzu ging er besonders auf die Begriffe
•    betriebssicher – gilt für Fahrzeugführer/Fahrer/Fahrzeughalter und
•    beförderungssicher – gilt für Verlader/Verladepersonal – ein.

Nicht unerwähnt bleiben kann in diesem Zusammenhang das
OLG-Urteil Stuttgart, Az 1 Ss 858/82, daß den Leiter der Ladearbeiten zu § 22 StVO – neben dem Lenker und Halter- in die Pflicht nimmt. Kurz ging der Referent natürlich auch auf die VDI 2700 ein, Ausfluss aus der Gesetzesformulierung: Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Dr. Werner Schmidt zur praktischen Ladungssicherung:
Der Gurt ist kein Garant

Anhand eines Beispiels hob er die Bedeutung von rutschhemmendem Material hervor:

Verladung/Transport von 1 Palette Pflaster (handelsübliches Maß/Gewicht)
besenreine Ladefläche                       besenreine Ladefläche
ohne rutschhemmendes Material    rutschhemmendes Material untergelegt
Reibbeiwert 0,2/0,3                           Reibbeiwert 0,6
errechnet: 5 Gurte                              errechnet: 1 (resp. 2) Gurt/e

Damit überzeugte er die Stammtischbesucher von der Wirkung der Antirutschmatte und machte deutlich, dass sich die Anzahl der einzusetzenden Zurrgurte ohne die Unterlage von rhM um ein vielfaches erhöht.

Besondere Kenntnisse erfordert die Sicherung von Baggern/Baumaschinen auf Transportern/Tiefladern. In der Regel wird hier das Direktzurren mit Ketten als Sicherungsverfahren angewandt. Hierbei machte Dr. Schmidt auf die Festigkeit der Ketten und die Beschaffenheit der Zurrpunkte aufmerksam.

Sein Grundsatz zum Zurrverfahren:
Niederzurren – so viel Kraft wie möglich
Direktzurren – so viel Kraft wie nötig

Abschließend machte er noch einige Ausführungen zum Lastverteilungsplan. Die Bedeutung und Wichtigkeit der Lastverteilung sei nicht zu unterschätzen. Häufiger Mangel beim Gütertransport sei eine falsche Lastverteilung – eine fatale Nachlässigkeit mit einem nicht kalkulierbaren Unfallrisiko.

Vor Veranstaltungsende wies Moderator Peter LANG die Besucher auf den nächsten Fernfahrerstammtisch am 04. März, 18:00 Uhr, auf dem SVG-Autohof in Kirchheim hin.

>> Ladungssicherung – Merkblatt

Quelle: AL – KO Fahrzeugtechnik

>> Ladungssicherung – Verfahrensanweisung

Quelle: IHK Ostwestfalen

>> Ladungssicherung – § 22 StVO

Quelle: Lasiportal

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