Polizei informiert Fernfahrer über Gigaliner
Fernfahrerstammtisch der Polizeidirektion Lüneburg zum Thema Lang-Lkws
Zum 98. Fernfahrerstammtisch hatte die Polizeidirektion Lüneburg alle Berufskraftfahrer, Unternehmer und Interessierte in den Autohof Sittensen an der Autobahn 1 eingeladen. An diesem Abend stellte Polizeioberkommissar Roland Wardatzky, Angehöriger der Autobahnpolizei Winsen (Luhe), den Feldversuch der Langlastkraftwagen, die sogenannten Gigaliner, vor und erläuterte die rechtlichen Hintergründe.
Die zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (Abk.: LKWÜberlStVAusnV) beinhaltet die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung eines Gigaliners oder Lang-Lkws im Feldversuch und reglementiert das Streckennetz, die zulässigen Fahrzeugkombinationen, Abmessungen, Ladungen etc.
Bisher dürfen Lkws in Deutschland maximal 18,75 Meter lang und 40 Tonnen schwer sein. Die Gigaliner sollen dagegen bis zu 25,25 Meter messen und 44 Tonnen wiegen dürfen. Alle anderen Vorgaben, wie Höhe, Breite oder Gesamtmasse müssen jedoch den bereits geltenden Bestimmungen entsprechen.
Unter den rund 20 Teilnehmern waren auch Berufskraftfahrer aus den Niederlanden. Diese berichteten darüber, dass in Holland bereits seit mehreren Jahren solche Lang-Lkws eingesetzt werden. Auch da sei es so, dass diese nur auf bestimmten Strecken fahren dürfen.
Quelle: Polizeidirektion Lüneburg; presseportal.de/polizeipresse