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Überladung: Wenn der Gewinn verfällt

Fernfahrerstammtisch der Autobahnpolizei Köln zum Instrument der „Gewinnabschöpfung“

"Gewinnabschöpfung" bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

„Gewinnabschöpfung“ bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Mit einem ausführlichen Bericht zum Instrument der „Gewinnabschöpfung“ hat sich anlässlich des Fernfahrerstammtisches der Autobahnpolizei Köln das Internetportal „transaktuell“ befasst. Hier der Einstieg:

„Bei schwerer Überladung und anderen Ordnungswidrigkeiten kann in manchen Bundesländern die Polizei eine Gewinnabschöpfung veranlassen. Jetzt zieht auch Nordrhein-Westfalen nach.

Während das Gros der Zielgruppe noch im Lastzug schläft, spitzen die anwesenden Unternehmer beim aktuellen Fernfahrer-Stammtisch der Autobahnpolizei Köln an der Raststätte Aachener Land (A 4) die Ohren. Bei dem Zusammenkommen geht es sonst über Präventionsmaßnahmen zur Verkehrssicherheit.

Dieses Mal berichtet Polizeihauptkommissar Volker Lohmeyer von einem Instrument, auf das auch die Behörden in Nordrhein-Westfalen künftig setzen: Gewinnabschöpfung bei Verkehrswidrigkeiten. Selbst Bagatellverstöße können so zu Verfallbescheiden im sechs- bis siebenstelligen Euro-Bereich führen“.

Hier gehts weiter zum vollständigen Text:

Wenn der Gewinn verfällt . . .

Quelle: trans aktuell; Handwerkstraße 15,  70565 Stuttgart

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