Warnung vor Dachlasten auf Lkw
Polizeipräsidium Osthessen warnt vor Dachlasten auf Lkw
Das Thema Eis und Schnee stellt die Verkehrsteilnehmer immer wieder vor besondere Herausforderungen. Der diesjährige Winter allerdings zeigt sich von seiner hartnäckigsten Seite und lässt mit großen Schneemassen und vereisten Fahrbahnen auch den letzten Autofahrer ins Schwitzen geraten. Die Vielfalt der durch den Winter erschwerten Verkehrssituationen spiegelt sich auch in der Unfallstatistik der Polizei wider. So gerät die Problematik der Dachlasten in jedem Winter neu in die Diskussion. Zahlreiche Verkehrsunfälle – vom leichten Sachschaden bis zum Unfall mit Todesfolge – machen deutlich, dass Eis und Schnee von Lkw -dächern vor Fahrtantritt unbedingt zu entfernen sind. Die Pflicht obliegt dem Fahrer, auch wenn es für ihn im Einzelfall mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, an die Dachlasten heranzukommen. Zahlreiche Speditionen sind bereits dazu übergegangen, auf ihrenBetriebshöfen entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Auch auf öffentlichen Park- und Rastplätzen werden vermehrt Anlagen bereitgestellt. Aufgrund der Initiative der Länderpolizeien stehen bundesweit zwischenzeitlich 40 Gerüste auf Rasthöfen bereit. Die genauen Standorte sind auf der WEB-Seite www.Fernfahrerstammtisch.de zu finden.
Das Polizeipräsidium Osthessen ist seit 5 Jahren bemüht, mit der Bereitstellung eines Schneegerüstes auf dem SVG – Autohof in Kirchheim für die Fernfahrer eine Möglichkeit zum Abkehren ihrer Dachlasten zu schaffen. In diesem Jahr wurde erstmals auf dem ESSO -Autohof in Fulda-Nord eine zweiteAnlage errichtet, so dass auch dort Eis und Schnee entfernt werden können. Bisher 13 Verkehrsunfälle bei der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld durch herabfallende Eis- oder Schneebrocken machen deutlich, dass hier ein erhebliches Gefährdungspotential auf den Straßen lauert. Laut Mitteilung von EPHK Jürgen JAKUBOWSKI kam es in der Regel zu Blechschäden, in einigen Fällen gingen Windschutzscheiben zu Bruch. Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass allein die Gefährdung durch herabfallende Dachlasten ein Bußgeld in Höhe von 80.- € zur Folge hat. Zusätzlich muss der verantwortliche Fahrer mit einem Eintrag von 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Kommt es zu einem Schadensereignis, erwarten den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 120 und € und 3 Punkten. Im Falle eines Personenschadens wird ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig.
Quelle: E. Hahner;e.hahner@polizei.hessen.de
Weitere Infos zum Thema siehe hier im Lasiportal:
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