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Erfolgreiche Klage gegen Lkw-Maut

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab der Klage eines Transportunternehmers Recht

Erfolgreiche Klage gegen Lkw-Maut

Erfolgreiche Klage gegen Lkw-Maut

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat der Klage des Transporteurs Günter Obst stattgegeben. Die Auswirkungen auf die Mauthöheverordnung sind noch nicht absehbar.

Das Gericht verurteilte die Bundesrepublik Deutschland dazu, dem selbstfahrenden Transportunternehmer Günter Obst einen im Jahr 2005 gezahlten Mautbetrag von 22,41 Euro zu erstatten. Nach Auffassung des 9. Senats fehlte für die Mauterhebung eine wirksame Rechtsgrundlage.

Die Bun­desregierung habe in der maßgeblichen Mauthöheverordnung die Höhe der pro Kilometer zu zahlenden Maut nicht sachgerecht geregelt, so die Richter.

Die von 2005 bis 2007 gültige Mauthöheverordnung ist damit zwischenzeitlich außer Kraft getreten. Welche Auswirkungen die Klage auf die derzeit gültige Mauthöheverordnung hat, die seit dem vergangenen Jahr im Bundesfernstraßengesetz geregelt wird, sei noch nicht absehbar, sagte ein Sprecher des Gerichts gegenüber der „VerkehrsRundschau“.

Den ausführlichen Text lesen Sie hier:

Klage gegen Lkw-Maut erfolgreich . . .

Quelle: trucker.de; Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München

Das Lasiportal berichtete bereits mehrfach über das Verfahren:

Rechtsstreit über Lkw-Maut vertagt . . .

Lkw-Maut beschäftigt weiter die Gerichte . . .

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