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Maut-Fördergeld wird aufgestockt

Ab dem heutigen 1. November 2009 können Transportunternehmer mit mautpflichtigen Lkws weitere Fördergelder beantragen

Transportunternehmer mit mautpflichtigen Lkws können auch weiterhin staatliche Fördergelder für Investitionen in Sicherheit, Effizienz, Ausbildung und Umweltschutz beantragen.

Fahrzeugbezogene Maßnahmen werden ebenso bezuschusst wie personenbezogene Maßnahmen wie das Anschaffen von Berufskleidung. Hintergrund sind die Förderprogramme „De-Minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“, für die ab dem heutigen 1. November 2009 die Förderhöchstbeträge aufgestockt werden.

Diese wurden vom Bundesverkehrsministerium im Zusammenhang mit der so genannten Maut-Harmonisierung ins Leben gerufen. De-Minimis fördert beispielsweise die Anschaffung von Hilfsmitteln für die Ladungssicherung wie Antirutschmatten oder Zurrgurte.

Das BAG (Bundesamt für Güterverkehr) weist insbesondere darauf hin, dass künftig nur schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden können, bei denen der Antragsteller selbst Eigentümer oder in den Zulassungsbescheinigungen eingetragener Halter ist.

Im Hinblick auf das begrenzte Fördervolumen wird darauf hingewiesen, dass die Anträge entsprechend dem Antragseingang bearbeitet werden.

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages soll von 600 Euro auf 1400 Euro steigen. Der absolute Förderhöchstbetrag je Unternehmen liegt weiterhin bei 33.000 Euro.

Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke und weitere Informationen stehen ab 1. November 2009 auf den Internetseiten des BAG zum Abruf bereit.

Quelle: Springer Transport Media GmbH, Neumarkter Straße 18, 81673 München

Weitere Infos zu dieser Thematik finden Sie hier:

NEU: Zuschuss auch für Ladungssicherung . . .

sowie im Lasiportal:

Weitere Fördermaßnahmen für Ladungssicherung . . .

Maut-Fördergeld fließt weiter . . .

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