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Rückerstattung Lkw-Maut für gesamte Tour

Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts / Fehler bei Maut-Buchung im Internet

Kommt es bei der Buchung einer Lkw-Tour im Internet zu einer Fehleingabe, kann der Lkw-Fahrer die Lkw-Maut für die gesamte Strecke erstattet bekommen (Foto: Archiv)

Kommt es bei der Buchung einer Lkw-Tour im Internet zu einer Fehleingabe, kann der Lkw-Fahrer die Lkw-Maut für die gesamte Strecke erstattet bekommen (Foto: Archiv)

Bucht ein Lkw-Fahrer eine Tour beispielsweise im Internet und tritt sie aber nicht an, kann er die dafür erhobene Lkw-Maut-Gebühr schriftlich beim Bundesamt für Güterverkehr zurückfordern. Und zwar für die gesamte gebuchte Strecke und nicht nur unterwegs an einem Autobahn-Terminal. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline jetzt berichtet, hatte sich der betroffene Trucker bei der Eingabe einer geplanten Fahrt im Internet vertippt und statt einer vorgesehenen 13,8 km langen Strecke eine Tour zu einem 642 Kilometer entfernten Zielort  eingegeben.

Er bemerkte den Fehler aber sofort, stornierte die falsche, lange Strecke und gab dafür die richtige, kurze ein, die er dann auch befuhr. Sein späteres schriftliches Ersuchen um Rückerstattung der für die Fehlbuchung zu viel gezahlten Maut in Höhe von 77,06 Euro lehnte das Bundesamt für Güterverkehr jedoch ab.

Weil die tatsächlich befahrene Strecke mit der ursprünglich gebuchten Route teilweise identisch sei, hätte die Stornierung nur an einem Zahlstellen-Terminal dort und zwar allein für den „noch nicht befahrenen Anteil der gebuchten Strecke“ vorgenommen werden dürfen.

Was nach Auffassung der Bundesverwaltungsrichter jedoch blanker Unsinn ist. Macht in diesem Fall der „noch nicht befahrene Anteil der gebuchten Strecke“, für den allein das Amt das Geld wieder rausrücken will, eben die ganzen 100 Prozent aus.

„Mit der logischen Folge, dass auch ein Anspruch auf 100-prozentige Rückerstattung der gesamten entrichteten Maut besteht“, erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold den Leipziger Urteilsspruch.

Den vollständigen Text finden Sie hier:

Lkw-Fahrer können Maut-Rückerstattung auch für gesamte Tour verlangen . . .

Quelle:  verkehrsrundschau.de; Springer Fachmedien München GmbH,  Aschauer Straße 30,  81549 München

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibt’s im Lasiportal:

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